Wer darf alles in die Personalakte sehen?

Wer darf alles in die Personalakte sehen?

Der Blick in das Betriebsverfassungsgesetz zeigt, dass gemäß § 83 BetrVG jeder Arbeitnehmer das Recht hat, die Personalakte – ohne Angaben von Gründen – jederzeit einsehen zu dürfen. Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten also grundsätzlich die Einsichtnahme in die eigene Personalakte gewähren.

Welche Personaldaten unterliegen dem Datenschutz?

Für den Datenschutz von Personaldaten ist § 26 Abs. Unternehmen dürfen beispielsweise folgende Personaldaten verarbeiten: Personendaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift des Mitarbeiters. Kontodaten.

Welche Daten des Betriebes dürfen nicht weitergegeben werden?

Schutz von Daten über den Kunden als Unternehmen (nicht einer einzelnen natürlichen Person), wie Adressen, E-Mail-Adressen u. Ä. Diese Daten sind nicht durch das BDSG geschützt, da es sich nicht um Daten von natürlichen Personen handelt.

Was darf nicht in der Personalakte stehen?

Folgende Daten sollen dort nicht erfasst sein:

  • Posts aus den sozialen Medien.
  • Unterlagen des Betriebsarztes, die dem Arbeitgeber nicht zugänglich sind.
  • Überblick über Krankentage und Krankheitsgründe.
  • Vermerk über Kandidatur für den Betriebsrat.
  • Notizen über die Leistung des Arbeitnehmers.
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Was darf in die Personalakte und was nicht?

Was sollten sie beachten beim Zugriff auf Dateien und Ordner?

Administratoren sollten stets im Auge behalten, wer auf die Dateien und Ordner auf ihren Dateiservern zugreifen kann, um Datensicherheit und Compliance zu gewährleisten. Auch bei der Untersuchung von Datenschutzverletzungen erweist es sich als äußerst hilfreich, wenn Sie wissen, wer Zugriff auf Ihre Dateien hatte.

Was ist für den Datenschutz von Personaldaten relevant?

Für den Datenschutz von Personaldaten ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG-neu relevant. Aus diesem gesetzlichen Datenschutz für Arbeitnehmer ergibt sich, dass der Arbeitgeber nur jene personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen darf, die notwendig sind, um ein Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, zu beenden oder durchzuführen.

Was ist mit der digitalen Personalakte zu tun?

Werden die Akten in Papierform geführt, ist dies für Personalverantwortliche mit Aufwand verbunden. Bei einer digitalen Personalakte rufen Mitarbeiter ihre Daten dagegen bequem am Computer oder Smartphone auf. Doch was ist bei der Einsicht in die Personalakte generell zu beachten – was ist erlaubt und was nicht?

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Wie überwachen sie ihren Zugriff auf eine Datei?

Prinzipal: Geben Sie die Nutzer ein, deren Zugriff Sie überwachen möchten. Typ: Wählen Sie den Zugriffstyp, der überwacht werden soll. Vorzugsweise überwachen Sie „Alles“. Anwenden auf: Hier wählen Sie, ob Sie lediglich den Zugriff auf diese Datei oder auf sämtliche Subordner und Dateien überwachen möchten.