Wer ist in die Wahlerliste aufzunehmen?

Wer ist in die Wählerliste aufzunehmen?

Wer ist in die Wählerliste aufzunehmen? Die Antwort ist gleichermaßen einfach wie umfangreich: In die Wählerliste sind alle wahlberechtigten und wählbaren Arbeitnehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 WO in alphabetischer Reihenfolge mit Familiennamen, Vorname und Geburtsdatum des Betriebs aufzunehmen.

Was sind die Altersverteilung der AfD-Wähler?

Aber 23 Prozent der AfD-Wähler sind im Alter von 25 bis 44 Jahren – und 24 Prozent der Wähler der Grünen sowie 14 Prozent der FDP-Wähler 18 bis 24 Jahre jung. Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von Twitter angezeigt werden. Diese Altersverteilung ist nicht mit ideologischer Nähe zu erklären.

Welche Altersgruppe stimmt für die AfD?

Von den 25- bis 34-Jährigen stimmten 14 Prozent für die AfD, in der Altersgruppe 45 bis 59 ebenfalls noch 14 Prozent. Mit zunehmendem Alter sank die Zustimmung zur AfD. Von den 60- bis 69-Jährigen votierten 13 Prozent für sie, in der Wahlgruppe ab 70 Jahren nur noch 7 Prozent.

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Wie kann ich von seinem Einsichtsrecht in die Wählerliste Gebrauch machen?

Jeder Wahlberechtigte muss ohne besonderen Aufwand von seinem Einsichtsrecht in die Wählerliste Gebrauch machen können. Auch können Wählerlisten z.B. im Intranet veröffentlicht werden, sofern jeder Mitarbeiter Zugriff hat und ausschließlich der Wahlvorstand Änderungen an der Wählerliste vornehmen kann.

Wie kann ein Einspruch gegen die Wählerliste eingereicht werden?

Der Arbeitgeber hat kein Einspruchsrecht. Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können rechtswirksam nur vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingereicht werden.

Wie kann die Wählerliste veröffentlicht werden?

Auch können Wählerlisten z.B. im Intranet veröffentlicht werden, sofern jeder Mitarbeiter Zugriff hat und ausschließlich der Wahlvorstand Änderungen an der Wählerliste vornehmen kann. Wichtig ist, dass alle Arbeitnehmer Kenntnis von der Wählerliste nehmen können

Wann entscheidet der Wahlvorstand über den Einspruch durch Beschluss?

Der Wahlvorstand entscheidet über den Einspruch durch Beschluss und teilt dem Einspruch einlegenden Arbeitnehmer seine Entscheidung unverzüglich jedoch spätestens am (ersten) Tag vor dem Beginn der Wahl schriftlich mit ( § 4 Abs. 2 WO ). Hält der Wahlvorstand den Einspruch für begründet, so muss er die Wählerliste entsprechend berichtigen.