Wie befasst sich ein parlamentarischer Ausschuss mit dem Vorschlag?

Wie befasst sich ein parlamentarischer Ausschuss mit dem Vorschlag?

Der Präsident des Europäischen Parlaments befasst einen parlamentarischen Ausschuss mit dem Vorschlag, der einen Berichterstatter benennt, der für die Ausarbeitung eines Berichtsentwurfs mit Änderungen an dem vorgeschlagenen Text zuständig ist.

Was müssen die nationalen Parlamente dazu gefasst werden?

In den nationalen Parlamenten müssen keine eigenen Gesetzesbeschlüsse dazu gefasst werden. Handelt es sich dabei um eine Richtlinie, so haben die nationalen Parlamente diesen gesetzlichen Rahmen durch ein eigenes innerstaatliches Gesetz umzusetzen. Auch Beschlüsse sind verbindliche Rechtsakte.

Kann das Parlament den Vorschlag ohne Änderungen akzeptieren oder zurückziehen?

Das Parlament kann den Vorschlag ohne Änderungen akzeptieren oder Änderungen vornehmen. Es kann den Kommissionsvorschlag auch ablehnen und die Kommission auffordern, ihn zurückzuziehen. Der Standpunkt des Parlaments aus erster Lesung wird dem Rat übermittelt.

LESEN SIE AUCH:   Was darf im Vorratsschrank nicht fehlen?

Was ist sekundäres Gemeinschaftsrecht?

Als sekundäres Gemeinschaftsrecht bezeichnet man – um es vom primären Gemeinschaftsrecht, den Gründungsverträgen der Gemeinschaften, zu unterscheiden – das von den Gemeinschaftsorganen geschaffene Recht. Hier wird zwischen einer großen Zahl von Regelarten unterschieden.

Wie erließ der Ausschuss das Gesetz über die Verdächtigen?

Im September 1793 erließ der Ausschuss ein „ Gesetz über die Verdächtigen “, um die Feinde der Republik bekämpfen zu können. Es entstanden Revolutionstribunale, die Beschuldigte verurteilten, ohne dass ein Widerspruch gegen das Urteil geleistet werden konnte.

Wer unterstützt den Bundesausschuss im Gesundheitswesen?

Der Ausschuss wird vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen durch Gutachten unterstützt. Seine Arbeitsweise ist in einer Geschäfts- und einer Verfahrensordnung hinterlegt, die der Gemeinsame Bundesausschuss selbst beschließt, aber die Zustimmung bzw. Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit benötigt.

Welche Rechtsgrundlage bildet der Gemeinsame Bundesausschuss?

Die Rechtsgrundlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss bildet der § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), eingeführt durch das zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG). Vorgängereinrichtung war insbesondere der mit dem Gesetz über Kassenarztrecht von 1955 errichtete

LESEN SIE AUCH:   Wie behandelt man Mittelohrentzundung bei Kindern?

https://www.youtube.com/watch?v=0f0A3r0qrGY