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Wie begann die erste Ausschreibung der Exzellenzstrategie?
Die erste Ausschreibungsrunde der Exzellenzstrategie begann im September 2016 mit der Ausschreibung der beiden Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten. Bis zum 3. April 2017 waren die Universitäten aufgefordert, Antragsskizzen zu Exzellenzclustern einzureichen. Am 28.
Was ist die Exzellenzstrategie?
Die Exzellenzstrategie ist ein Förderprogramm von Bund und Ländern zur nachhaltigen Stärkung der Spitzenforschung und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Universitäten, das 2016 in Nachfolge der Exzellenzinitiative beschlossen wurde.
Wie stärken Bund und Länder die Exzellenzstrategie?
Mit der Exzellenzstrategie stärken Bund und Länder die universitäre Spitzenforschung. Gefördert werden Exzellenzcluster zu bestimmten Forschungsfeldern und Exzellenzuniversitäten als strategische Unterstützung herausragender Universitätsstandorte. Die Karte zeigt die Standorte der Exzellenzuniversitäten und -cluster. Bild herunterladen © BMBF
Wie viele Stimmen haben die Wissenschaftler in der Exzellenzkommission?
In der Exzellenzkommission haben die Wissenschaftler mit 39 Stimmen (die stimmberechtigten Mitglieder des Expertengremiums führen jeweils eine Stimme) gegenüber der Politik mit 32 Stimmen (die Minister der Länder führen jeweils eine Stimme, der Bundesminister sechzehn) die Mehrheit.
Was sind die Ziele der Exzellenzstrategie?
Die Ziele der Exzellenzstrategie sind in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten – „Exzellenzstrategie“ – definiert: Nachhaltige Stärkung des Wissenschaftsstandorts Deutschland durch Verbesserung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit
Was sind die Fördermittel für die Exzellenzstrategie?
Für die Exzellenzstrategie stellen Bund und Länder ab 2018 jährlich insgesamt 533 Mio. Euro zur Verfügung, davon 385 Mio. Euro für die erste Förderlinie der Exzellenzcluster und 148 Mio. Euro für die zweite Förderlinie der Exzellenzuniversitäten. Die Mittel werden vom Bund und den jeweiligen Sitzländern im Verhältnis 75:25 getragen.