Wie erfolgt der Nachweis einer auslandischen Eheschliessung?

Wie erfolgt der Nachweis einer ausländischen Eheschließung?

Nachweis der Eheschließung durch ausländische Heiratsurkunde. Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient die ausländische Heiratsurkunde. In manchen Staaten ( z.B. USA, Kanada u.a.) wird den Eheleuten nach der Trauung lediglich eine Bescheinigung (oder eine „verkürzte Heiratsurkunde“) ausgehändigt.

Wie wird eine Heiratsurkunde ausgehändigt?

In manchen Staaten ( z.B. USA, Kanada u.a.) wird den Eheleuten nach der Trauung lediglich eine Bescheinigung (oder eine „verkürzte Heiratsurkunde“) ausgehändigt. Die Eheschließung muss anschließend noch bei der zuständigen Behörde registriert werden, damit eine Heiratsurkunde in Form eines vollständigen Registerauszugs ausgestellt werden kann.

Warum werden ausländische Heiratsurkunden akzeptiert?

Ausländische Heiratsurkunden werden von den inländischen Behörden oder Gerichten oftmals nur dann akzeptiert, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist.

Welche Verfahren gibt es für die Feststellung einer im Ausland geschlossenen Ehe?

Für die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer im Ausland geschlossenen Ehe für den deutschen Rechtsbereich gibt es zudem ein freiwilliges Verfahren, das auf Antrag einer der Ehegatten beim zuständigen Familiengericht durchgeführt werden kann.

Wie kann eine Eheschließung anerkannt werden?

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung ( z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der

Wie können rechtsverbindliche Auskünfte zur Eheschließung erteilt werden?

Rechtsverbindliche Auskünfte über die im Ausland geltenden Regelungen zu einer Eheschließung können jedoch nur von der Amtsperson bzw. der zuständigen Behörde im Ausland erteilt werden, die die Eheschließung vornehmen soll. Daher empfiehlt sich in jedem Fall die direkte Kontaktaufnahme mit dieser Stelle.