Wie kann man in Österreich heiraten?
Diese Unterlagen benötigen deutsche Paare für die standesamtliche Trauung in Österreich
- Beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister (nicht älter als sechs Monate)
- Reisepass oder Personalausweis.
- Für geschiedene oder verwitwete Personen: Heiratsurkunde der letzten Ehe oder eingetragener Partnerschaft.
Können Deutsche in Österreich standesamtlich heiraten?
Wenn Sie beabsichtigen, als deutscher Staatsangehöriger in Österreich zu heiraten, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis eines deutschen Standesamts. Bei Eheschließung eines Deutschen in Österreich (bzw. Haben Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, ist das Standesamt des letzten innerdeutschen Wohnsitzes zuständig.
Wie sollten sie in einem anderen EU-Land heiraten?
Wenn Sie in einem anderen EU-Land als Ihrem Wohnsitzland heiraten, sollten Sie sich bei den Behörden in beiden Ländern informieren, welche Formalitäten erforderlich sind, damit Ihre Ehe in beiden Ländern uneingeschränkt gültig und wirksam ist. Eventuell ist dafür eine Eintragung oder Veröffentlichung erforderlich.
Wie wird die Ehe nach der Hochzeit anerkannt?
Nach der Hochzeit. Ihre Ehe wird in allen anderen EU-Ländern anerkannt. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt für gleichgeschlechtliche Ehen. Wenn Sie in einem anderen Land als Ihrem Heimatland heiraten, ist es ratsam, die Ehe beim Konsulat Ihres Heimatlandes eintragen zu lassen. Wenn Sie zum Arbeiten in ein anderes EU-Land ziehen,…
Ist es ratsam zu heiraten in einem anderen EU-Land als ihrem Heimatland?
Wenn Sie in einem anderen Land als Ihrem Heimatland heiraten, ist es ratsam, die Ehe beim Konsulat Ihres Heimatlandes eintragen zu lassen. Wenn Sie zum Arbeiten in ein anderes EU-Land ziehen, darf Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau Sie dorthin begleiten und mit Ihnen dort leben.
Wie kann eine Eheschließung anerkannt werden?
Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung ( z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der