Wie lange darf man Bewerbungsunterlagen behalten?

Wie lange darf man Bewerbungsunterlagen behalten?

6 Monate
Aufbewahrungsfrist für Bewerbungsunterlagen liegt bei max. 6 Monaten. Sofern einem Bewerber abgesagt wird, müssen die Bewerbungsunterlagen spätestens 6 Monate nach der Absage vollständig datenschutzkonform vernichtet werden.

Was darf vernichtet werden?

Folgende Unterlagen, die im Jahr 2011 oder früher erstellt wurden, können Sie ebenfalls vernichten:

  • Preislisten.
  • Kassenzettel.
  • Jahresabschlusserklärungen.
  • Geschäftsberichte.
  • Gehaltslisten.
  • Ausgangs- und Eingangsrechnungen.
  • Quittungen.
  • Kontoauszüge.

Warum dürfen Unternehmen die Daten ihrer Mitarbeiter verarbeiten undspeichern?

„Laut Bundesdatenschutzgesetz dürfen Unternehmen die Daten ihrer Mitarbeiter verarbeiten und speichern, wenn das für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist“, erläutert Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür. Anders sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten betreffen ja auch Daten von Mitarbeitern. Reicht es aus, wenn ich z.B. im Anstellungsvertrag darauf hinweise, „dass Daten elektronisch verarbeitet werden“ und der Mitarbeiter mit dem Vertrag dem zustimmt.

Wie lange dauert die Speicherung von Daten zur Gewinnermittlung von Betrieben?

Für Dokumente, die zur Gewinnermittlung von Betrieben relevant sind, ist eine Frist von 10 Jahren vorgeschrieben. Und bei Daten zu betrieblichen Altersversorgungszusagen können es im Extremfall sogar bis zu 30 Jahre sein. Dauerhafte Speicherung wegen möglicher Vorbeschäftigung?

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Warum dürfen Betriebe noch personenbezogene Daten speichern?

Betriebe dürfen dann nur noch personenbezogene Daten speichern, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben. Ein solches berechtigtes Interesse haben Betriebe laut Rechtsanwältin Nathalie Oberthür zum Beispiel, wenn es gesetzliche Aufbewahrungsfristen gibt, oder wenn ehemalige Mitarbeiter noch Vergütungsansprüche haben.