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Wie viele Ausschüsse einsetzt der Bundestag in jeder Wahlperiode?
Wie viele Ausschüsse der Bundestag in jeder Wahlperiode einsetzt, bleibt ihm überlassen und ist abhängig von den Schwerpunkten, die sich der Bundestag in seiner parlamentarischen Arbeit setzt.
Was gibt es in den Ausschüssen?
In den Ausschüssen kommen die Expertinnen und Experten der Fraktionen zusammen. Sie bereiten vor allem die Beratung und Beschlussfassung des Plenums fachlich und politisch vor. Weitere Informationen über die fachliche Arbeit der Ausschüsse. Darüber hinaus gibt es Kontrollgremien, die die parlamentarische Kontrolle gewährleisten.
Welche Ausschüsse sind vom Grundgesetz vorgegeben?
Vier Ausschüsse sind vom Grundgesetz vorgegeben und müssen in jeder Wahlperiode eingerichtet werden: der Ver teidigungsausschuss, der Aus wärtige Ausschuss, der Aus schuss für die Angelegenhei ten der Europäischen Union und der Petitionsausschuss.
Welche Ausschüsse setzt die Bürgerschaft ein?
Um ihre vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können, setzt die Bürgerschaft ständige Ausschüsse ein. In diesen wird ein wesentlicher Teil der parlamentarischen Arbeit geleistet. In den Ausschüssen kommen die Expertinnen und Experten der Fraktionen zusammen.
Welche Ausschüsse stehen im Bundesministerium gegenüber?
In der Regel steht jedem Bundesministerium ein Fachausschuss des Bundestages gegenüber. Grundgesetzlich vorgeschrieben ist die Einsetzung der Ausschüsse für Verteidigung, Auswärtiges, die Angelegenheiten der Europäischen Union und des Petitionsausschusses.
Wann werden die Ausschussgemeinschaften gebildet?
Normalerweise werden die Ausschussgemeinschaften zwar zwischen der Feststellung des Wahlergebnisses und dem Beginn der Amtszeit gebildet. Es spricht aber auch nichts dagegen, dies erst nachträglich zu tun. Auch eine Auflösung, Neuzusammenstellung und Neubildung von Ausschussgemeinschaften ist möglich.
Was sind die Vorschriften über die Zusammensetzung von Ausschüssen?
Spezialgesetzliche Vorschriften können zwingende Vorgaben über die Zusammensetzung von Ausschüssen enthalten. So regelt § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII, dass der Rat den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe zwei Fünftel der Zahl der stimmberechtigten Mitglieder im Jugendhilfeausschuss einräumen muss.
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