Wie werde ich gemeinnutzig?

Wie werde ich gemeinnützig?

Sowohl bei rechtsfähigen Vereinen als auch nicht rechtsfähigen Vereinen kann eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist, dass der Verein ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.

Welche Vereine sind gemeinnützig?

Gemäß § 51 AO können rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung selbstlos, ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit fördern.

Was bedeutet Gemeinnützigkeit?

Gemeinnützigkeit bedeutet viele steuerliche Vorteile. Oft haben Vereine in irgendeiner Form Einnahmen. Sind sie als gemeinnützig anerkannt, sind die Vereine von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Bei der Umsatzsteuer gilt dann der günstigere Satz. Obendrein sind sie berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Wie werden Zwecke gemeinnützig anerkannt?

Auch Zwecke, die darin nicht genannt sind, können nach § 52 Abs. 2 S. 2 AO gemeinnützig sein, wenn sie dazu dienen, die Allgemeinheit selbstlos auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet zu fördern. Dies zu entscheiden, liegt dann im Ermessen des zuständigen Finanzamtes. Wie wird man als gemeinnützig anerkannt?

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Was sind die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit?

Diese steuerlichen Vorteile sorgen dafür, dass die Gemeinnützigkeit erstmal als steuerlicher Tatbestand betrachtet werden kann. Gemeinnützige Vereine sind berechtigt, Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbescheinigungen) auszustellen, die den steuerlichen Abzug von Spenden an den Verein ermöglichen.

Wie geht es mit der Gemeinnützigkeit einher?

Für Vereine gehen mit der Gemeinnützigkeit erhebliche Vorteile einher – insb. in steuerlicher Hinsicht. Aber ist sie ebenfalls an verschiedene Auflagen gebunden, welche der Verein und seine Satzung erfüllen muss. Der Vorstand sollte daher gut informiert sein, wenn die Gemeinnützigkeit angestrebt werden soll.