Wie werden die Weihnachtsfeiertage bezahlt?
Erster und zweiter Weihnachtsfeiertag, Neujahr – zum Jahreswechsel häufen sich die Feiertage. Müssen Arbeitgeber auch an diesen Tagen immer Gehalt zahlen? Arbeitgeber müssen also an diesen Tagen das Gehalt zahlen, das ihre Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätten (§ 2 Abs. 1 EFZG).
Wird ein freier Tag bezahlt?
Nach der Grundregel zu gegenseitigen Verträgen wird der Arbeitgeber von seiner Pflicht zur Vergütungszahlung frei, wenn der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nicht nachkommt, § 326 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Arbeitnehmer dürfen an diesen Tagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden.
Kann der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zurückzahlen?
Wenn Ihnen der Arbeitgeber Weihnachtsgeld als Entgelt für die Arbeitsleistung im abgelaufenen Jahr zahlt, müssen Sie dieses in der Regel nicht zurückzahlen. Etwas anderes gilt, wenn es als Belohnung Ihrer Betriebstreue gezahlt wird. Dann kann im Falle einer Kündigung ein Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers entstehen.
Ist die Weihnachtsgeld-Regelung gesetzlich definiert?
Die Frage, die sich bei der Weihnachtsgeld-Regelung nun stellt, ist: Gibt es eine gesetzlich definierte Klausel, die besagt, ob bzw. wann Weihnachtsgeld gezahlt werden muss? Ganz grundsätzlich können sich Beschäftigte nicht auf die Auszahlung von Weihnachtsgeld in gesetzlicher Hinsicht berufen.
Was ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld im Unternehmen?
Interessant: Da sich der Anspruch auf Weihnachtsgeld aus einem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt, erhalten alle Arbeitnehmer diese Sonderzahlung. Ohne triftige sachliche Gründe darf ein anderer Arbeitnehmer im Unternehmen nicht von der Weihnachtsgeldzahlung ausgenommen werden.
Wie kann man von einer Weihnachtsgeld-Auszahlung profitieren?
Es ist wahrscheinlicher von einer Weihnachtsgeld-Auszahlung zu profitieren, wenn man in Westdeutschland arbeitet. Männliche Beschäftigte erhalten häufiger Weihnachtsgeld. Sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, eine Gratifikation ausgezahlt zu bekommen.