Bin ich gesetzlich verpflichtet Uberstunden zu machen?

Bin ich gesetzlich verpflichtet Überstunden zu machen?

Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung, Überstunden zu leisten, besteht nicht. Auch das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO setzt eine arbeits- oder tarifvertragliche Pflicht zur Ableistung von Überstunden voraus und erlaubt es dem Arbeitgeber nicht, generell Überstundenarbeit zu verlangen.

Wann wird ein Überstundenzuschlag bezahlt?

„Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von drei Stunden pro Woche/zehn Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Überstunden werden auf der Grundlage des monatlichen Grundgehaltes gesondert bezahlt.

Wie kann der Arbeitgeber die Überstunden regulieren?

Tatsächlich kann Ihr Arbeitgeber die Überstunden regulieren. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer nicht unendlich Überstunden machen können – selbst wenn dies im rechtlichen Rahmen wäre. Genehmigt der Arbeitgeber die Überstunden nicht, so haben Sie hinterher auch keinen Anspruch auf deren Auszahlung.

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Was gibt es zwischen Überstunden und Arbeitsvertrag?

Juristisch gesehen gibt es zwischen diesen beiden aber tatsächlich einen Unterschied: Gemäß Definition ist von Überstunden dann die Rede, wenn Ihre Tätigkeit die Arbeitszeit überschreitet, welche Sie Ihrem Arbeitgeber vertraglich schulden. Werfen Sie dafür einmal einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag.

Kann ich die Zustimmung zu Überstunden verweigern?

Ohne Zustimmung des Betriebsrates können Arbeitnehmer die Zustimmung zu Überstunden verweigern, da es sich um eine einseitige Anordnung handelt. Sie ist unwirksam, da das Recht der Mitbestimmung nicht beachtet wurde . Allerdings ist zu beachten, dass es sich um ein kollektivvertragliches Recht handelt,…

Was gibt es zwischen Überstunden und Überstunden?

Juristisch gesehen gibt es zwischen diesen beiden aber tatsächlich einen Unterschied: Gemäß Definition ist von Überstunden dann die Rede, wenn Ihre Tätigkeit die Arbeitszeit überschreitet, welche Sie Ihrem Arbeitgeber vertraglich schulden.