Inhaltsverzeichnis
In welcher Reihenfolge müssen Zutaten angegeben werden?
Das Zutatenverzeichnis informiert über die bei der Herstellung des Lebensmittels verwendeten Zutaten. Sie müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet werden. Was in der Zutatenliste zuerst steht, ist am meisten enthalten.
Was muss alles auf ein Lebensmitteletikett?
Lebensmitteletiketten: Das muss draufstehen Nährwertangaben müssen künftig in Form einer Tabelle bezogen auf 100 ml beziehungsweise 100 g erfolgen, in der Reihenfolge ‚Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz‘.
Ist die Packung nur aus einer Zutatenliste?
Besteht die Packung nur aus einer Zutat, so ist die Zutatenliste entbehrlich, denn der Inhalt geht aus der Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels hervor. Außerdem ist zu beachten, dass jede Zutat, die in der Zutatenliste aufgeführt ist, in der Packung auch nachweisbar sein muss.
Was ist verantwortlich für die Fertigpackung?
Auf Fertigpackungen müssen der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers angegeben sein. Diese Information ist wichtig für Sie als Verbraucher sowie für Behörden, wenn es etwas zu beanstanden gibt. Verantwortlich für die Information ist der Unternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird.
Ist die Zutatenliste in der Packung nachweisbar?
Außerdem ist zu beachten, dass jede Zutat, die in der Zutatenliste aufgeführt ist, in der Packung auch nachweisbar sein muss. Die Zutatenliste sollte nicht mit der seit Dezember 2016 verbindlichen Nährwertkennzeichnung verwechselt werden.
Warum gibt es keine Zutatenliste bei unverpackter Ware?
Keine Zutatenliste bei unverpackter Ware. Bei unverpackt angebotener Ware, wie beispielsweise an Bedienungstheken, gibt es in der Regel keine Zutatenliste. Verbraucher erfahren hier nicht, woraus das Lebensmittel besteht.