Kann man dem Finanzamt eine E-Mail schicken?

Kann man dem Finanzamt eine E-Mail schicken?

Da die Finanzverwaltung zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet ist, dürfen Finanzämter Dokumente und Daten grundsätzlich nicht per E-Mail an Bürgerinnen und Bürger oder deren Bevollmächtigte übermitteln.

Wie kommuniziere ich mit dem Finanzamt?

Wie kann ich mit meinem Finanzamt elektronisch kommunizieren? Sie können mit Ihrem Finanzamt über „Mein ELSTER“, das ELSTER-Kontaktformular oder per E-Mail elektronisch kommunizieren.

Wie schreibe ich eine Mail an das Finanzamt?

Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck bitte per Post an das Finanzamt. Ihre E-Mail kann nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Namen, Ihre Steuernummer und Anschrift vollständig angeben. Die zusätzliche Angabe Ihrer Telefonnummer erleichtert dem Finanzamt die Beantwortung Ihrer E-Mail-Anfrage.

Ist die Steuererklärung korrekt?

Ist Ihre Steuererklärung korrekt, können Sie sich den Entwurf der Steuererklärung ansehen und danach – wenn die Angaben vollständig und korrekt sind – die Daten direkt an das Finanzamt senden. Dabei wird Ihnen bei der Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung die komprimierte Steuererklärung im PDF-Format bereitgestellt.

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Wie kann ich eine Steuererklärung elektronisch senden?

Elektronischer Versand mittels Elster. Wenn Du Deine Steuererklärung mit einer Software erstellst, kannst Du sie direkt aus der Software elektronisch via Internet ans Finanzamt senden. Dieses Verfahren heißt ELSTER, das steht für ELektronische STeuerERklärung.

Wie kann eine Steuererklärung bearbeitet werden?

Damit Ihre Steuererklärung bearbeitet werden kann, ist es erforderlich, die ausgedruckte und unterschriebene Erklärung ans Finanzamt zu senden. Nur so werden Ihre per ELSTER übertragenen Daten vom Finanzbeamten abgerufen und bearbeitet.

Wie senden sie ihre Steuererklärung an das Finanzamt?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung in komprimierter Form per ELSTER an das Finanzamt schicken, wird Ihnen eine Telenummer zugewiesen. Mit dieser dreistelligen Zahlen- und/oder Buchstabenkombination kann der Finanzbeamte Ihre Steuerunterlagen zur Bearbeitung abrufen.