Warum dürfen Unternehmen die Daten ihrer Mitarbeiter verarbeiten undspeichern?
„Laut Bundesdatenschutzgesetz dürfen Unternehmen die Daten ihrer Mitarbeiter verarbeiten und speichern, wenn das für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist“, erläutert Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür. Anders sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet.
Wie lange speichern Unternehmen Daten?
Grundsätzlich aber sind die Unternehmen befugt, Daten so lange zu speichern, wie es zur Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle erforderlich ist. Home Wissenswertes Datenschutz Blog
Wie lange sind die Daten aufzubewahren?
In vielen Gesetzen gibt es konkreten Vorgaben, wie lange Daten aufzubewahren sind, etwa im HGB (Handelsgesetzbuch) oder SGB (Sozialgesetzbuch). Diese sind als Aufbewahrungsfristen zu verstehen; nach Ablauf der Frist müssen die Daten gelöscht werden.
Ist die Datenerhebung von Bewerberdaten zulässig?
Die Datenerhebung von Bewerberdaten ist bereits zulässig, wenn dadurch die Entscheidung über ein Beschäftigungsverhältnis ermöglicht wird. Somit ist die Datenspeicherung zum Zweck der Bearbeitung der Bewerbung rechtmäßig und erforderlich.
Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig?
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
Wann darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten erheben?
Der Arbeitgeber darf personenbezogene Daten seiner Arbeitnehmer dann erheben, wenn diese eingewilligt haben. Die Einwilligung muss jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Betroffene muss auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung hingewiesen worden sein.
Wie lange sind die Arbeitszeitnachweise aufzubewahren?
Arbeitszeitnachweise sind sechs Jahre aufzubewahren. Bei besonderen Arbeitszeitdokumentationen nach dem Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz beträgt die Aufbewahrungspflicht zwei Jahre rückwirkend. Das gilt auch bei Minijobbern.