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Was bedeutet Frist von 3 Monaten?
Für 24-Monatsverträge liegt eine übliche Kündigungsfrist beispielsweise bei drei Monaten. Das heißt: Spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit bzw. der Folgelaufzeit muss dem Anbieter Ihre Kündigung vorliegen, sonst verlängert sich die Laufzeit des Vertrags, meist um bis zu zwölf weitere Monate.
Was bedeutet Kündigungsfrist 3 Monate Handy?
Will der Kunde den Handyvertrag kündigen, muss er eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Es handelt sich zwar um keine gesetzliche Kündigungsfrist, die drei Monate sind aber in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mobilfunkanbieter festgelegt. Somit sind sie für den Kunden bindend.
Was bedeutet Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende?
Sie müssen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten und eine Kündigung ist immer nur zu einem bestimmten Termin, nämlich zum Quartalsende möglich. Das ist der 31.03., der 30.06., der 30.09. und der 31.12. Zu diesen Terminen können Sie kündigen, wenn die Kündigung 3 Monate vorher zugegangen ist.
Was ist die gesetzliche Frist für eine Kündigung?
Es gilt also entweder die gesetzliche Frist (z. B. 3 Monate zum Monatsende) oder die vertragliche Frist (6 Wochen zum Quartalsende). Eine Kombination (3 Monate zum Quartalsende) scheidet aus.. Bei dem Günstigkeitsvergleich ist nicht auf die konkrete einzelne Kündigung abzustellen,…
Wie lange ist die Kündigungsfrist zu vereinbaren?
Es gilt also entweder die gesetzliche Frist (z. B. 3 Monate zum Monatsende) oder die vertragliche Frist (6 Wochen zum Quartalsende). Eine Kombination (3 Monate zum Quartalsende) scheidet aus. . Bei dem Günstigkeitsvergleich ist nicht auf die konkrete einzelne Kündigung abzustellen, sondern vielmehr auf die abstrakte Regelung.
Ist die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate vereinbart?
wenn die gesetzliche Kündigungsfrist (3 Monate) vereinbart ist, ist es für Sie als Mieterin vollkommen gleich, ob Sie 3 Tage oder 30 Jahre in der Wohnung leben. Die Frist ist immer die gleiche. Viele Grüße.
Ist die Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig?
Ohne abweichende Vereinbarung gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten Das Gesetz regelt in § 573c Abs.1 S.1 BGB, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist.