Was ist eine Hornhautdekompensation?

Was ist eine Hornhautdekompensation?

Dieser ist in den Anfangsstadien noch durch eine Kontaktlinse zu korrigieren, später muss aber die erkrankte Hornhaut durch eine gesunde ersetzt werden. Häufig sind auch Veränderungen, die das Endothel betreffen. Hier sind insbesondere die Fuchs’sche Endotheldystrophie und die Hornhautdekompensation zu nennen.

Wie läuft eine Hornhauttransplantation ab?

Je nachdem, wie groß die Eintrübung an der Hornhaut des Patienten ist, operiert sie der Augenarzt entweder ganz oder teilweise heraus. Dann schneidet er die Spenderhornhaut passgenau zurecht und vernäht sie mit dem Auge des Patienten.

Wie besteht die Gefahr einer Hornhauttransplantation?

Neben Infektionen, Wundheilungsstörungen und Blutungen während und nach der Hornhauttransplantation besteht des Weiteren die Gefahr einer Abstoßungsreaktion des Empfängers auf die gespendete Hornhaut. Die Einheilung von eingepflanzter Hornhaut hängt von der Immunabwehr/ Immunsystem des Empfängers gegen die eingesetzte Hornhaut ab.

Wie lange dauert die Entnahme von Hornhäuten?

Ist eine Person verstorben, zum Beispiel tödlich verunglückt, werden die Angehörigen über die Möglichkeit der Organspende und insbesondere auch der Hornhautspende informiert. Hornhäute können bis zu 76 Stunden nach dem Tod entnommen werden. So bleibt den Hinterbliebenen Zeit sich in Ruhe zu überlegen, ob sie einer Entnahme zustimmen.

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Was ist eine Laseroperation nach einer Hornhaut Transplantation?

Das Ziel ist, eine normale Fehlsichtigkeit zu korrigieren, zB drei Dioptrien Kurzsichtigkeit („Leben ohne Brille“). Die Laseroperation nach einer Hornhaut-Transplantation stellt im Gegensatz einen rekonstruktiven Eingriff dar, welche auf das jeweilige Auge massgeschneidert ist.

Kann die Einwilligung zur Hornhauttransplantation erteilt werden?

Liegt keine entsprechende Zustimmung vor, kann die Einwilligung zur Entnahme des Spendermaterials für eine Hornhauttransplantation auch durch die nächsten Angehörigen des Spenders erteilt werden, wenn diese dem mutmaßlichen Willen des Spenders entspricht.