Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist eine Kündigungsfrist für freie Mitarbeiter?
- 2 Wann zahlt der Arbeitgeber für einen falschen Handgriff?
- 3 Ist die Tätigkeit eines Geschäftsführers vergleichbar mit denen eines Arbeitnehmers?
- 4 Kann man nach Ablauf der Probezeit fristlos gekündigt werden?
- 5 Kann ein Arbeitnehmer die Kurzarbeit nicht kündigen?
Was ist eine Kündigungsfrist für freie Mitarbeiter?
Auf diese Weise muss nicht gleich ein neuer Angestellter gesucht werden, der nach Ende des Projekts quasi überflüssig wäre. Es gibt keine Kündigungsfrist: Sollte ein freier Mitarbeiter nicht zufriedenstellend arbeiten, kann die Zusammenarbeit in der Regel recht kurzfristig beendet werden.
Wann zahlt der Arbeitgeber für einen falschen Handgriff?
Ein falscher Handgriff eines Mitarbeiters kann große Schäden verursachen. Meist zahlt der Arbeitgeber – doch nicht immer. Wann Arbeitnehmer persönlich für Fehler haften. Ein fehlendes Warnschild, falsch gesicherte Ladung oder Rechenfehler im Gutachten – manch kleine Nachlässigkeit kann teure Folgen haben.
Wie wirkt die Arbeit als freier Mitarbeiter auf die Steuern aus?
Daher wirkt sich die Arbeit als freier Mitarbeiter auf die Steuern aus. Aus Sicht des Arbeitgebers ist dies positiv: Sie müssen für diese Arbeitskraft keine Lohnsteuern zahlen und auch keine Sozialabgaben. Ein wichtiger Punkt ist darüber hinaus, dass es aber schnell zur Scheinselbstständigkeit kommen kann.
Ist die Tätigkeit eines Geschäftsführers vergleichbar mit denen eines Arbeitnehmers?
Die Tätigkeit eines Geschäftsführers ist aufgrund der mit ihrem Amt verbundenen Rechtsstellung nach ihrer sozialen Typik nicht mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar. Der Geschäftsführer einer GmbH verkörpert als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft den Arbeitgeber.
Kann man nach Ablauf der Probezeit fristlos gekündigt werden?
Ihnen kann nach Ablauf der Probezeit nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers ist nicht möglich. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn es für den Arbeitgeber völlig unzumutbar ist, den Azubi weiter zu beschäftigen.
Ist der Arbeitgeber vor der Kündigung verpflichtet?
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber noch andere Stellen über die Kündigung informieren muss. Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören.
Kann ein Arbeitnehmer die Kurzarbeit nicht kündigen?
Verweigert ein Arbeitnehmer das Einverständnis, greift nur für ihn die Kurzarbeit nicht. Der Arbeitgeber darf ihm deshalb auch nicht kündigen. Sie können die Kurzarbeit also nicht einseitig aufgrund Ihres Weisungsrechtes anordnen, sodass eine schriftliche und unterschriebene einzelvertragliche Vereinbarung notwendig ist.