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Was ist mit Ort gemeint?
Der deutsche Begriff Bezirk (von mittelhochdeutsch zirc aus lateinisch circulus ‚Kreis‘, Abkürzungen: Bez./Bz.) bezeichnet ein abgegrenztes Gebiet, ein Landstrich, eine Region, insbesondere aber eine hierarchische Gliederungstufe der Verwaltungsgliederung.
Ist ein Bezirk ein Rechtssubjekt?
Der Bezirk dient in der Regel lediglich der Dezentralisierung der kantonalen Verwaltung und der Gerichtsorganisation. Im Kanton Schwyz sind dagegen die Bezirke aus historischen Gründen eigene Rechtssubjekte mit Steuerhoheit und teilweiser eigener Landsgemeinde.
Was sind amtsbezirke?
Amtsbezirk war oder ist eine Bezeichnung in mehreren Epochen und Ländern: allgemein der geografische Bereich der örtlichen Zuständigkeit in der öffentlichen Verwaltung. im deutschen auswärtigen Dienst die örtliche Zuständigkeit der Auslandsvertretungen und ehrenamtlichen Honorarkonsuln.
Was bedeutet das Wort Kanton?
Wortart: Substantiv, (männlich) Das Wort stammt über französisch canton ‚Bezirk‘ von italienisch cantone ‚Landesteil‘, einer Vergrößerungsform von canto „Ecke, Winkel“, seinerseits von canthus ‚eiserner Radreifen‘; letztlich wohl aus dem Keltischen. Vergleiche Kante.
Was sind die individuellen Bezeichnungen für Stadtbezirke?
Die individuellen Bezeichnungen für Stadtbezirke variieren oftmals je nach Stadt. So heißen sie beispielsweise in Hamburg und Berlin schlicht Bezirke; zur Zeit der DDR wurden die Bezirke in Ost-Berlin Stadtbezirke genannt, weil der Begriff Bezirk belegt war.
Was ist der Leiter eines Bezirksamtes?
Der Leiter eines Bezirksamtes heisst Bezirksammann, Bezirksamtmann, Statthalter oder Regierungsstatthalter. Der Bezirk dient in der Regel lediglich der Dezentralisierung der kantonalen Verwaltung und der Gerichtsorganisation.
Welche Stadtbezirke haben einen eigenen Bürgermeister?
Beispiele sind die Berliner, Hamburger, Wiener, Pariser oder Londoner Bezirke. Solche Stadtbezirke (auch: Verwaltungsbezirk, Gemeindebezirk) haben ein direkt gewähltes Parlament und einen eigenen Bürgermeister (die Bezeichnungen und Kompetenzen sind je nach Stadt verschieden).
Wie unterscheidet man kreisangehörige Städte und Gemeinden?
In Deutschland unterscheidet man rechtlich kreisangehörige Städte, die ebenso wie Gemeinden Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind. Die Aufgaben und Rechte und Kompetenzen kreisangehöriger Städte unterscheiden sich nicht von denen der Gemeinden.