Was ist „wohl des Kindes“?

Was ist „wohl des Kindes“?

„Kindeswohl“ oder auch „Wohl des Kindes“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher im Familienrecht, im Adoptionsrecht, im Jugendhilferecht sowie im Recht von Scheidungsfolgen von immenser Bedeutung ist und der das gesamte Wohlergehen eines Kindes umschreibt.

Wie ist das Wohlergehen eines Kindes beurteilt?

Um das Wohlergehen eines Kindes bestimmen zu können, wird das Kindeswohl anhand folgender Kriterien beurteilt: Haltung des Kindes sowie dessen Eltern zur Gestaltung ihrer Beziehungen im Falle einer Trennung/Scheidung Insbesondere ist das Wohl des Kindes bei der Trennung beziehungsweise Scheidung seiner Eltern von Bedeutung.

Ist eine Gefährdung des Kindeswohls gegeben?

Wird nun festgestellt, dass eine Gefährdung des Kindeswohls gegeben ist, muss der Staat eingreifen und das betreffende Kind schützen, wofür ihm gemäß § 1666 BGB diverse Möglichkeiten zur Verfügung stehen; als letzte Möglichkeit hierfür kommt eine Entfernung des Kindes aus dem Familienverband in Betracht.

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Welche Kriterien bestimmen das Kindeswohl?

Um dieses Wohlergehen bestimmen zu können, wird das Kindeswohl anhand folgender Kriterien beurteilt: Haltung des Kindes sowie dessen Eltern zur Gestaltung ihrer Beziehungen im Falle einer Trennung/Scheidung Innere Bindungen des Kindes Kindeswille Kontinuität und Stabilität von Erziehungsverhältnissen Positive Beziehungen zu beiden Elternteilen

Wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor?

Eine Kindeswohlgefährdung liegt gemäß § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dann vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes unmittelbar beeinträchtigt oder bedroht ist und die Erziehungsberechtigten diesen Zustand nicht abstellen können oder wollen.

Wie ist die Rechtslage bei einer Kindeswohlgefährdung angenommen?

Recht einfach ist die Rechtslage bei einer Gefährdung des Vermögens eines Kindes: Gemäß § 1666 Abs. 2 BGB wird eine Kindeswohlgefährdung angenommen, wenn der Unterhaltspflichtige seiner Pflicht auf Zahlung von Kindesunterhalt nicht oder nur ungenügend nachkommt.

Was sind Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung?

Häufige Müdigkeit, Schlaf- oder Ess­stö­run­gen, Stottern, Kon­zen­tra­ti­ons­schwä­che, Ent­wick­lungs­ver­zö­ge­run­gen. Aber auch im Verhalten des Kindes können sich Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zeigen. Beispiele: Das Kind ist häufig aggressiv, schreck­haft oder extrem ängstlich gegenüber anderen.