Inhaltsverzeichnis
Was sind die Rechte der Beamtinnen und Beamten?
Rechte der Beamtinnen und Beamten. Aus dem Dienst- und Treueverhältnis ergibt sich im Umkehrschluss die Pflicht des Dienstherrn, Beamtinnen und Beamte zu schützen. Quasi als Generalklausel hat der Gesetzgeber in § 78 BBG eine Vorschrift aufgenommen, auf die sich im Wesentlichen alle Rechte zurückführen lassen.
Was ist die Entfernung von Beamten aus dem Dienst?
Die Entfernung von Beamtinnen und Beamten aus dem Dienst Beamtinnen und Beamte werden grundsätzlich auf Lebenszeit ernannt. Bei schweren Verletzungen Ihrer Dienstpflichten sind sie aus dem Dienst zu entfernen. Das hat auch den Verlust ihrer Pensionsansprüche zur Folge.
Wie werden Beamte aus dem Dienst ernannt?
Beamtinnen und Beamte werden grundsätzlich auf Lebenszeit ernannt. Bei schweren Verletzungen Ihrer Dienstpflichten sind sie aus dem Dienst zu entfernen. Das hat auch den Verlust ihrer Pensionsansprüche zur Folge. Verletzungen von Dienstpflichten können die Entfernung aus dem Dienst begründen.
Warum gehören Beamte nicht zu den Arbeitnehmern?
Beamte gehören nicht zu den Arbeitnehmern. Vom Beamtentum abzugrenzen sind daher die Beschäftigungsverhältnisse als Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte), die sich nach Arbeitsrecht und Tarifverträgen richten.
Was ist die Treuepflicht der Beamtinnen und Beamten?
Die Treuepflicht der Beamtinnen und Beamten findet im Diensteid ihre Bekräftigung, der auf Wunsch auch ohne Religionsformel geleistet werden kann. Alle Beamtinnen und Beamten, gleich ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit, müssen nach ihrer Ernennung den Diensteid ablegen.
Warum sind Beamtinnen und Beamten verpflichtet zu Nebentätigkeiten zu übernehmen?
Obwohl es sich mit dem Grundsatz der „vollen Hingabe an den Beruf“ im Allgemeinen nur schwer vereinbaren lässt, sind Beamtinnen und Beamte auf Verlangen ihrer Dienstbehörde verpflichtet, Nebentätigkeiten zu übernehmen.
Welche Rechte tragen Beamtinnen und Beamte gegenüber dienstlichen Anordnungen?
Für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen tragen Beamtinnen und Beamte die uneingeschränkte persönliche Verantwortung. Haben sie Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen, müssen sie diese unverzüglich bei ihrem unmittelbaren Vorgesetzten geltend machen.