Inhaltsverzeichnis
Was sind die Rechtsfolgen des Rücktritts?
(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
Ist der Rücktritt wirksam?
Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil (§ 349 BGB@) und bedarf keiner Form. Die Rücktrittserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Für die Wirksamkeit der Willenserklärung ist der Zugang beim Adressaten erforderlich. Der Rücktritt erfordert kein Einverständnis des anderen Teils.
Was ist ein Rückgewährschuldverhältnis?
Ein Rückgewährschuldverhältnis ist grundsätzlich ein Schuldverhältnis, das infolge eines wirksamen Rücktritts gem. Ein solches hat zunächst zur Folge, dass die primären Leistungspflichten, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht erfüllt wurden, erlöschen (sog. rechtsvernichtende Einwendung).
Wer ist der Rückgewährschuldner?
Der Rückgewährschuldner hat nach § 346 Abs. 2 BGB Wertersatz zu leisten, wenn er die Leistung selbst nicht (mehr) zurückgewähren kann. Das ist der Fall, wenn der Schuldner die erhaltenen Leistungen gegen Entgelt veräußert oder diese verbraucht hat (§ 818 Abs. 2 BGB).
Wann entsteht ein Rückgewährschuldverhältnis?
Ein Rückgewährschuldverhältnis ist grundsätzlich ein Schuldverhältnis, das infolge eines wirksamen Rücktritts gem. § 346 Absatz 1, §§ 323 ff. BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] durch eine Vertragspartei entsteht.
Wie tritt der Rücktritt ein?
Mit dem Zugang der Rücktrittserklärung tritt der Rücktritt (vgl. § 349 BGB @) und somit die Rechtsfolgen des Rücktritts ein. Durch den Rücktritt wird nicht der Vertrag aufgehoben, sondern der Rücktritt ändert lediglich den Inhalt des Vertrags. Das Vertragsverhältnis wandelt sich zu einem Rückgewährschuldverhältnis (siehe auch Rechtsfolgen ).
Welche Rechtsfolge tritt durch den Rücktritt ein?
Die gewollte Rechtsfolge tritt durch den Rücktritt ein, nicht durch die Willenserklärung (siehe Willenserklärung, Rz.2) . Der Rücktritt erfordert kein Einverständnis des anderen Teils. Mit dem Zugang der Rücktrittserklärung tritt der Rücktritt (vgl. § 349 BGB@) und somit die Rechtsfolgen des Rücktritts ein.
Was ist eine Rücktrittserklärung?
Die Rücktrittserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Für die Wirksamkeit der Willenserklärung ist der Zugang beim Adressaten erforderlich. Die Abgabe der Erklärung (z.B. Versenden) genügt nicht (siehe Zugang). Durch die Abgabe und den Zugang der Willenserklärung (Rücktrittserklärung) tritt noch keine Rechtsfolge ein.
Was bedeutet das Rücktrittsrecht?
Das Rücktrittsrecht bedeutet das Recht, sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen von einem Vertrag durch Erklärung des Rücktritts zu lösen (vgl. auch Rücktritt vom Vertrag ).