Was tun bei besitzstorung?

Was tun bei besitzstörung?

Steht man unrechtmäßig auf Privatgrund, ist eine Besitzstörungsklage immer sofort möglich. Meist erhält man aber Post vom Anwalt, der eine Unterlassungserklärung und einen Pauschalbetrag zur Vermeidung der Klage fordert. Fast immer ist zu raten, die Erklärung zu unterschreiben und den Vergleich anzunehmen.

Ist der Besitz rechtlich geschützt?

Schutz vor Besitzentziehung. § 985 schützt den Eigentümer davor, dass ihm der Besitz durch einen Dritten unrechtmäßig entzogen oder vorenthalten wird. Die Vorschrift richtet sich nicht nur gegen den unrechtmäßigen Besitzer einer beweglichen Sache, sondern auch gegen den unrechtmäßigen Besitzer eines Grundstücks.

Was ist der Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes?

I. § 861. § 861 I BGB gewährt dem Besitzer einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes. Tauglicher Anspruchsteller ist der vorherige unmittelbare oder mittelbare Besitzer. Wichtig ist dabei, dass der mittelbare Besitzer gemäß § 869 S. 2 grundsätzlich nur die Wiedereinräumung des Besitzes an den bisherigen unmittelbaren Besitzer verlangen kann.

LESEN SIE AUCH:   Wie entstand die kanadische Flagge?

Welche Rolle ordnet der Gesetzgeber dem Besitz zu?

Der Gesetzgeber ordnet dem Besitz unterschiedliche Rollen und Aufgaben zu. Der Besitz ist neben dem Besitzrecht als selbstständig schutzwürdige Rechtsposition anerkannt, da der Eigentümer nicht immer im Stande sein wird, dem momentanen Besitzer in der Geltendmachung seiner Rechte behilflich zu sein.

Welche Rechte hat der Besitzer bei schuldhafter Beeinträchtigung?

1 BGB, so dass der Besitzer bei schuldhafter Beeinträchtigung seines Besitzes (wichtig: nicht seines Rechtes auf Besitz s. o.) ein Recht auf Schadensersatz hat, wodurch der deliktische Schutz sichergestellt ist. Zudem kann der Besitz mittels Eingriffs- und Leistungskondiktion gem.

Wie findet der Besitzschutz unter Mitbesitzern statt?

Unter den Mitbesitzern findet Besitzschutz nur statt, wenn der Eine den Anderen ganz von der Sachherrschaft ausschließt, nicht aber, wenn nur die Grenzen des Gebrauchs der gemeinsam besessenen Sache streitig sind. Sperrt also einer von zwei Mitmietern den anderen aus, darf dieser Besitzschutz üben.