Welche Bilder darf ich fur Arbeitsblatter verwenden?

Welche Bilder darf ich für Arbeitsblätter verwenden?

Nach § 60a Absatz 2 UrhG dürfen sämtliche Arten von Abbildungen (Bilder, Grafiken, Fotos, Zeichnungen etc.) vollständig für Unterrichtszwecke verwendet werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein dass Bilder aus dem Internet kommerziell verwendet werden dürfen?

Bilder müssen immer mit einer Quellenangabe veröffentlicht werden. Nur wenn ausdrücklich keine Quellenangabe vorgeschrieben ist, darf man darauf verzichten. Immer verwenden darf man Bilder, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind.

Welche Bilder darf ich für ein Referat verwenden?

Sie dürfen nur Bilder enthalten, die der Rechteinhaber allgemein freigegeben hat, oder für die man die Erlaubnis des Fotografen hat. Ein Sonderfall sind Bilder, die man zeigt, um sich mit ihnen auseinanderzusetzen: Hier gilt das sogenannte Zitatrecht.

LESEN SIE AUCH:   Wie viel Gramm Gold hat eine Uhr?

Sind Fotos und Grafiken urheberrechtlich geschützt?

Ähnlich wie Fotos sind auch Zeichnungen, Karten und Grafiken urheberrechtlich geschützt, zumindest sofern eine gewisse gestalterische und geistige Leistung dahinter steckt. Im Zweifel muss man von einem urheberrechtlichen Schutz der Abbildungen ausgehen. Darf ich die Bilder bearbeiten?

Was ist die wichtigste Regel für fremde Bilder?

Die wichtigste Regel lautet: Verwenden Sie keine fremden Bilder ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers. Im Streitfalle gilt: Derjenige der ein fremdes Bild verwendet, muss nachweisen, dass er ein Nutzungsrecht hat.

Ist ein Bild im redaktionellen Kontext erforderlich?

Nein, in den meisten Fällen (Flyer, Werbeposter, Werbeanzeigen) ist dies nicht nötig. Wenn jedoch ein Bild im redaktionellen Kontext verwendet wird, beispielsweise in einer Zeitung, einem Buch oder auf einer Webseite müssen die urheberrechtlichen Angaben gemacht werden.

Ist es legal den Link zu einem Video zu verschicken?

Es ist allerdings vollkommen legal, den Link zu einem Video zu verschicken. Wer also nur den Link zu einem Video auf YouTube oder auf Facebook an seine Freunde schickt ist rechtlich im grünen Bereich. Das hat der Europäische Gerichtshof am 21. Oktober 2014 (Az. C-348/13) festgestellt und das ist auch rechtskräftig.