Wer darf Patientenakten einsehen?

Wer darf Patientenakten einsehen?

Egal, ob Ehepartner, Mutter, Sohn, Schwester, Freund oder gar Rechtsanwalt: Andere Personen haben kein Recht, Ihre Patientenakte einzusehen. Der Arzt darf ihnen den Einblick in die Akte nur gewähren, wenn Sie als Patient Ihre Einwilligung dazu geben.

Wer ist Eigentümer der Patientenakte?

Die Unterlagen sind im Eigentum des Krankenhausträgers. Als Eigentümer kann dieser grundsätzlich frei über die Dokumentation verfügen. Auch dem Arzt, der die Unterlagen erstellt hat, steht als sogenannten Miturheber ein Nutzungsrecht an den Unterlagen zu.

Wie ist das Recht des Patienten zur Akteneinsicht geregelt?

Patienten haben ein umfassendes und bedingungsloses Einsichtsrecht in ihre Patientenakte. Das Recht Dritter basiert entweder auf der Einwilligung des Patienten oder einer gesetzlichen Regelung. Inzwischen ist das Recht des Patienten zur Akteneinsicht geregelt.

Warum haben Patienten ein umfassendes und bedingungsloses Einsichtsrecht?

Patienten haben ein umfassendes und bedingungsloses Einsichtsrecht in ihre Patientenakte. Das Recht Dritter basiert entweder auf der Einwilligung des Patienten oder einer gesetzlichen Regelung.

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Wie dokumentiert der Arzt die Patientenakte?

„Der Arzt dokumentiert darin die Beschwerden des Patienten, seine Diagnose, die Therapie, aber auch Befunde, wie das Ergebnis von Röntgenaufnahmen“, sagt Regina Behrendt, Referentin des Bereichs „Gesundheitsmarkt“ bei der Verbraucherzentrale NRW. Daneben kann die Patientenakte auch persönliche Notizen des Arztes über den Patienten enthalten.

Ist das Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte verankert?

Dort ist das Recht auf „Einsichtnahme in die Patientenakte“ verankert. Weigert sich der Mediziner weiter, sollten Betroffene ihn schriftlich dazu auffordern, am besten mit Empfangsbestätigung der Praxis oder per Einschreiben mit Rückschein.