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Wer ist Beschwerdefähig?
Nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 I BVerfGG ist jedermann beschwerdefähig, d.h. jedermann, der Träger von Grundrechten sein kann, also grundrechtsfähig ist.
Wie mache ich eine Verfassungsbeschwerde?
Die Verfassungsbeschwerde unterliegt strengen Anforderungen an die Begründung. Sie muss schriftlich eingereicht werden. Die Einreichung per Telefax ist zulässig, nicht aber per E-Mail ). Gegen Entscheidungen der Gerichte und Behörden ist die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Monats zulässig.
Wer ist Prozessfähig Verfassungsbeschwerde?
Demnach lässt sich als Grundsatz festhalten, dass eine natürliche Person, die weder minderjährig noch in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, prozessfähig ist. Bei Minderjährigen hängt deren Prozessfähigkeit im Verfassungsprozessrecht von ihrer Grundrechtsmündigkeit ab (dazu oben Rn. 107 ff.).
Wann ist man Beschwerdebefugt?
1 Nr. 4a GG ist beschwerdebefugt, wer behaupten kann, durch einen Akt öffentlicher Gewalt in einem seiner Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG) oder in einem der in Nr. 4a abschließend genannten grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein.
Was ist die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes?
I. Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes 226 Soll das Gesetz Rechtssicherheit für die Bürger und demokratische Legitimation für das staatliche Handeln gewähren, muss eindeutig und verlässlich geregelt sein, wer das Gesetz erlassen darf (Gesetzgebungskompetenz) und welches Verfahren hierbei einzuhalten ist (Gesetzgebungsverfahren).
Ist das Gesetz formell verfassungsmäßig?
Nur wenn das Gesetz wirksam zustande gekommen ist, ist es formell verfassungsmäßig. Bei Bundesgesetzen sind die Regeln des Zustandekommens im Grundgesetz enthalten, während in Landesgesetzen hierfür die jeweilige Landesverfassung gilt. Darüber hinaus darf das Gesetz auch inhaltlich – also materiell – nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen.
Was ist die materielle Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen?
Die materielle Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen Soll das Gesetz Rechtssicherheit für die Bürger und demokratische Legitimation für das staatliche Handeln gewähren, muss eindeutig und verlässlich geregelt sein, wer das Gesetz erlassen darf (Gesetzgebungskompetenz) und welches Verfahren hierbei einzuhalten ist (Gesetzgebungsverfahren).
Was ist der Grundsatz der Gesetzgebung?
Ausgangspunkt für die Prüfung ist Art. 70 Abs. 1 GG, der den Grundsatz für die Kompetenzverteilung bei der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern regelt: (1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.