Wer stellt Saldenbestatigungen aus?

Wer stellt Saldenbestätigungen aus?

Die an der Saldenbestätigungsaktion, beteiligten Parteien sind i.d.R. Wirtschaftsprüfer, Mandanten (Unternehmen) und deren Geschäftspartner.

Was ist eine Bank Saldenbestätigung?

Ein wichtiges Dokument: die Saldenbestätigung der Hausbank. Sie enthält die Salden aller Konten und Sparbücher eines Kunden.

Wer sind Debitoren?

Bedeutung: Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Debitor nichts anderes als einen Kunden. Ein Kunde schuldet Geld, da die Leistung bereits ausgeführt wurde, er allerdings noch nicht bezahlt hat. So wird ein Kunde zu einem Schuldner (“Debitor”).

Ist die Einholung von Bankbestätigungen gesetzlich vorgeschrieben?

Die Einholung von Bankbestätigungen ist hingegen weder gesetzlich vorgeschrieben noch eine prüferisch unabdingbare Notwendigkeit. Ihre Einholung ist meist prüfungsökonomisch bedingt, weshalb Bilanzierungspraktiker folgende Empfehlungen beachten sollten.

Ist die Einholung von Bankbestätigungen unumgänglich?

Sofern die Einholung von Bankbestätigungen unumgänglich ist, können Rechnungswesenverantwortliche durch eine ausgewogene (vollständige) Standardisierung der Anschreiben den Aufwand bei der Ausgestaltung minimieren (vgl. Formulierungsvorschlag, BC 12/2004, S. 289).

Ist die Bestätigung von Rechtsanwälten in Papierform möglich?

LESEN SIE AUCH:   Wie passiere ich den Hund beim Spielen?

Es wird daher empfohlen, Bestätigungen von Rechtsanwälten weiterhin in Papierform einzuholen, es sei denn, der Mandant bzw. der bestätigende Rechtsanwalt wünschen explizit ein elektronisches Verfahren. Ist es notwendig, dass die Antwort per E-Mail ein eingescanntes und unterschriebenes Dokument mit der Saldenbestätigung enthält?

Was ist die Bewahrung der Kontrolle über das Bestätigungsverfahren?

Zweck der Bewahrung der Kontrolle über das Bestätigungsverfahren ist es insbesondere, die Einflussnahme des Mandanten auf Art und Umfang der einzuholenden Informationen auszuschließen und denkbare Manipulationen der Angaben oder Einflussnahmen auf die Dritten zu verhindern.