Wie darf ich meine GMBH nennen?

Wie darf ich meine GMBH nennen?

Bei Freiberuflern reicht der Familienname aus. Zusätzlich zum Eigennamen dürfen Branchenbezeichnungen, Buchstabenkombinationen und ▪ In das Handelsregister eingetragene Unternehmen können ihre Firma als Sachfirma, Phantasiefirma, Namensfirma oder aus einer Mischform der genannten Arten bilden.

Wie lange ist ein Firmenname geschützt?

Wie lange ist der Markenschutz eines Firmennamens gültig? Der Markenschutz Ihres Firmennamens greift erst ab der offiziellen Eintragung der Marke beim jeweiligen Amt. Jedoch verstreicht die Schutzdauer der Marke schon ab dem Tag, an dem Sie die Marke anmelden.

Wo lasse ich meinen Firmennamen eintragen?

Um Ihren Firmennamen oder Ihr Firmenlogo in Deutschland als Marke anzumelden, stellen Sie beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) einen Antrag auf Markenanmeldung. Die Anmeldung ist sowohl per Post als auch persönlich, per Fax oder online möglich.

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Was sollten sie beachten bei der Verwendung ihres Firmennamens?

Natürlich müssen Sie, sollten die Verhandlungen nicht erfolgreich verlaufen, unbedingt von einer Verwendung des Namens absehen. Beachten auch Sie den Sinn eines Schutzes Ihres Firmennamens, denn dies kann unter Umständen Ärgernisse vermeiden, wenn jemand anderes auf die Idee kommt, Ihren Firmennamen für seine Zwecke zu nutzen.

Was benötigen sie für die Änderung ihres Firmennamens?

Als Einzelunternehmer oder Freiberufler benötigen Sie für die Änderung Ihres Firmennamens nichts weiter als die Umstellung auf den neuen Firmennamen. Ist Ihr Unternehmen eine Gesellschaft, sieht das schon wieder anders aus – gerade für eine GmbH ist es aus rechtlichen Gründen nicht so einfach, den Firmennamen zu ändern (siehe oben).

Welche Begriffe eignen sich nicht als Firmennamen?

Allgemeine Begriff e wie „Bürostuhl“ beim Verkauf von Bürostühlen oder „Pasta“ beim Verkauf von Nudelsorten eignen sich nicht als Firmenname. Auch Attribute wie „günstig“ oder „lecker“, die häufig in der Werbung benutzt werden, besitzen nicht genug Unterscheidungskraft, um sie als Namen schützen zu lassen.

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Warum darf ein Firmenname nicht geschützt werden?

Ihr Firmenname darf nicht gegen die guten Sitten oder öffentliche Ordnung verstoßen. Einen sittenwidrigen Namen können Sie nicht schützen lassen. Das bedeutet, dass Wörter, die gegen die gängige Sozial- und Rechtsmoral verstoßen, nicht als Firmenname angemeldet werden dürfen.