Wie lange muss ich als Privatperson Gehaltsabrechnungen aufbewahren?
Viele Beschäftigte glauben, Gehaltsabrechnungen müssten zehn Jahre oder sogar bis zur Rente abgelegt werden. Doch das ist gar nicht nötig. Stiftung Warentest empfiehlt, die Lohnzettel lediglich für das laufende Kalenderjahr aufzubewahren.
Kann ich beim Arbeitgeber die Entgeltabrechnung nochmal anfordern?
Die Lohnabrechnung ist wichtig und dient nicht nur zum Nachweis bei der Rentenversicherung, sondern auch bei anderen Vorgängen. Geht die Lohnabrechnung verloren, kann beim Arbeitgeber nach einem Ersatz angefragt werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine verlorene Lohnabrechnung erneut auszustellen.
Wie komme ich an alte Lohnabrechnungen?
Haben Sie das Dokument verloren, sollten Sie Ihren Arbeitgeber bitten, Ihnen die Lohnabrechnung erneut auszuhändigen. Zwar ist Ihr Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, der Bitte nachzukommen, in den meisten Fällen sollte die erneute Ausstellung aber kein Problem darstellen.
Was tun wenn ich meine lohnsteuerbescheinigung verloren habe?
Was tun, wenn ich den Ausdruck verloren habe? Haben Sie Ihre Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten oder ist sie nicht mehr auffindbar, können Sie den Ausdruck nochmals bei Ihrem Arbeitgeber anfordern. Denn dieser ist verpflichtet, alle Daten zehn Jahre aufzubewahren.
Wie lange ist die Gewährleistungsfrist für diese Dokumente?
Solche Dokumente sollten Sie mindestens bis zum Ablauf der Garantie- und Gewährleistungszeit aufbewahren. Das sind in der Regel 2 Jahre. Der Gesetzgeber sieht für diese Dokumente eine Verjährungsfrist von 3 Jahren vor.
Wie lange brauchen sie eine Aufbewahrungsfrist aufbewahren?
Eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 2 Jahre gilt für Kaufverträge, Rechnungen, Kassenbons. Solche Dokumente sollten Sie mindestens bis zum Ablauf der Garantie- und Gewährleistungszeit aufbewahren. Das sind in der Regel 2 Jahre. Der Gesetzgeber sieht für diese Dokumente eine Verjährungsfrist von 3 Jahren vor.
Wann müssen Arbeitgeber die Aufbewahrungsfristen einhalten?
Die Aufbewahrungsfristen der Personalakten sollten daher immer erst zum Ende eines jeden Kalenderjahres kontrolliert werden. Dann, wenn die Unterlagen aus den Personalakten steuerlich relevant sind, müssen die Arbeitgeber eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren einhalten.
Was gilt für die Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren?
Die Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren gilt auch für die Buchhaltungsdaten der betrieblichen EDV. Der Zugriff auf diese Daten muss während des Aufbewahrungszeitraums möglich sein.