Wie lange muss ich alte Versicherungsunterlagen aufbewahren?

Wie lange muss ich alte Versicherungsunterlagen aufbewahren?

Die Dreijahresfrist ist ein guter Richtwert. Versicherungsunterlagen sollte jeder grundsätzlich für die Dauer des Versicherungsvertrages aufbewahren. Vor allem den Versicherungsschein, die sogenannte Versicherungspolice, und den Antrag sollten Verbraucher parat haben.

Was muss ich von Versicherungen aufheben?

Versicherungsunterlagen sollten grundsätzlich für die Dauer des Versicherungsvertrages aufbewahrt werden. Am wichtigsten sind hier der Versicherungsschein, also die Police, und der Antrag.

Was ist eine Versicherungspolice?

Die Versicherungspolice ist ein Dokument, welches die Vertragsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft bestätigt. Die Police in Kombination mit den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist die Grundlage für die Evaluierung, ob im Schadenfall eine Leistung der Versicherungsgesellschaft fällig wird.

Wie funktioniert der Versicherungsschein mit der Versicherungspolice?

Mit dem Versicherungsschein können Versicherungsnehmer somit nachweisen, dass sie eine entsprechende Versicherung besitzen. Die Funktion der Versicherungspolice geht jedoch noch über den reinen Nachweis hinaus. So werden in der Police alle Leistungen der Versicherung sowie die AGB des Versicherungsnehmers genau spezifiziert.

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Welche Regelungen gibt es in der Versicherungspolice?

AGB: Die Versicherungspolice enthält immer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in welchen zum Beispiel Hinweise zu Kündigungsfristen zu finden sind. Sonderregelungen: Gibt es gesonderte Regelungen, die über die herkömmlichen Leistungen des Vertrags hinausgehen, müssen diese ebenfalls in der Police erfasst werden.

Ist die Übergabe von Versicherungspolicen an einen Dritten möglich?

Durch die bloße Übergabe von Versicherungspolicen an einen Dritten findet noch keine Übertragung der Rechte aus einer Lebensversicherung statt. Hierzu muss erst ein Abtretungsvertrag geschlossen werden, aus dem die Übergabe ersichtlich wird. Zudem ist im Zuge der Abtretung eine Anzeige an den Lebensversicherer notwendig.