Wie lauten die Urteile der Nurnberger Prozesse?

Wie lauten die Urteile der Nürnberger Prozesse?

Nach neun Monaten wurden am 30. September und am 1. Oktober 1946 die Urteile im Hauptkriegsverbrecherprozess verlesen: Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, drei zu lebenslanger Haft und vier zu langjährigen Haftstrafen. Drei Angeklagte sprach das Gericht frei.

Wer wurde in Nürnberg angeklagt?

Die Angeklagten

  • Martin Bormann (Hitlers „Stellvertreter“, zum Tode verurteilt)
  • Karl Dönitz (Admiral, zu zehn Jahren Haft verurteilt)
  • Hans Frank (Generalgouverneur, zum Tode verurteilt)
  • Wilhelm Frick (Reichsminister, zum Tode verurteilt)
  • Hans Fritzsche (Leiter Rundfunkabteilung im Propagandaministerium, freigesprochen)

Wer wurde in den Nürnberger Prozessen angeklagt?

Wer wurde bei den Nürnberger Prozesse angeklagt?

Hjalmar Schacht (1877 – 1970, München) Karl Dönitz (1891 – 1980, Aumühle) Erich Raeder (1876 – 1960, Kiel) Baldur von Schirach (1907 – 1974, Kröv)

Was waren die Nürnberger Prozesse?

Da diese in Nürnberg stattfanden, nannte man sie die Nürnberger Prozesse. Sie umfassten den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und 12 Nachfolgeprozesse. Abgehalten wurden die Nürnberger Prozesse zwischen dem 20.

LESEN SIE AUCH:   Welche Badminton Schlage gibt es?

Wie viele Angeklagte wurden in Nürnberg verurteilt?

Zwölf Angeklagte wurden zum Tod und sieben zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Drei Angeklagte – Schacht, Papen und Fritzsche – wurden freigesprochen. Bis 1949 fanden in Nürnberg zwölf weitere Verfahren statt, darunter der Flick-, der Ärzte- oder der Wilhelmstraßen-Prozess.

Was war der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher?

Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Verhandlungssaal (30. September 1946): die veränderte Anordnung der Richterbank rechts; an der Stirnwand des Saals wurden Schaubilder und Filme gezeigt, Sitzplatz für den Zeugen; links die Bank der Angeklagten und deren Rechtsanwälte.

Was hatten die Angeklagten vor Gericht?

Die Angeklagten hatten, wie in jedem Prozess, das Recht auf Verteidigung, die sie sich selbst gewählt hatten oder die vom Gerichtshof ernannt wurden. Die Hauptverteidiger sprachen auch vor Gericht und wurden in der Vorbereitung und während des Prozesses von 70 Assistenten und Hilfsverteidigern unterstützt. Die Urteile wurden am 16.