Wie muss eine Rechnung eines kleinunternehmers aussehen?

Wie muss eine Rechnung eines kleinunternehmers aussehen?

Allgemein müssen folgende Punkte auf einer Kleinunternehmer Rechnung enthalten sein:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.
  2. Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer.
  3. Ausstellungsdatum der Rechnung.
  4. Fortlaufende Rechnungsnummer.

Welcher Satz muss auf Rechnung Kleinunternehmer?

Der Satz, für den Hinweis der Kleinunternehmerregelung, könnte zum Beispiel wie folgt lauten: „Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet.”

Wie muss der Rechnungsempfänger die Rechnung überprüfen?

Der Rechnungsempfänger muss die Rechnung auf ihre Vollständigkeit hin überprüfen. Die Eingangsrechnung hat nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben zu enthalten:

Wie lange muss eine Rechnung ausgestellt werden?

In diesen Fällen ist der Unternehmer verpflichtet, auch bei Leistungen an einen privaten Empfänger eine Rechnung innerhalb von sechs Monaten auszustellen (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Als Rechnung gilt auch eine Gutschrift, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird.

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Wie wird die Ausstellung von Rechnungen geregelt?

Neben der Ausstellung von Rechnungen wird auch dessen Aufbewahrung in § 14 UStG geregelt. Ergänzt wird dies durch weitere Vorschriften, die beachtet werden müssen, damit eine Rechnung gesetzeskonform ist. Dies ist nicht nur für den Aussteller der Rechnung entscheidend.

Wann muss eine Rechnung gestellt werden?

Dies gilt jedoch nicht für steuerpflichtige Werklieferungen oder andere Leistungen, die sich auf ein Grundstück beziehen. In diesem Fall muss binnen 6 Monaten nach der Fertigstellung der Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt werden. Wer Kleinunternehmer (siehe § 19 Abs. 1 UStG) ist, muss ebenfalls eine Rechnung gestellt werden.