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Wie viele Beiratsmitglieder?
Der Beirat besteht nach gesetzlichem Vorschlag grundsätzlich aus 3 Mitgliedern. Eine abweichende Anzahl an Beiratsmitgliedern widerspricht nach der Rechtsprechung des BGH ordnungsgemäßer Verwaltung, es sei denn, Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung sehen etwas anderes vor.
Wie viele verwaltungsbeiräte weg?
Der Verwaltungsbeirat besteht nach der gesetzlichen Regelung aus drei Personen. Die Gemeinschaftsordnung kann andere Anzahl an Mitgliedern vorschreiben. Gibt es keine abweichenden Vorgaben, widerspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn ein Beirat mit mehr oder weniger als drei Mitgliedern gewählt wird.
Was darf der Verwaltungsbeirat nicht?
Sich nicht selbst an die Hausordnung halten. Auf eine unverhältnismäßige Vergütung für seine ehrenamtliche Tätigkeit bestehen. Beschlüsse eigenmächtig aufheben und / oder die Verwalterentlastung aussprechen oder den Verwalter im Namen der WEG nicht entlasten. Redeverbot auf Eigentümerversammlungen erteilen.
Wie oft wird ein Beirat gewählt?
Da die Verwalterbestellung in der Regel auf fünf Jahre erfolgt, bietet sich eine Bestellung des Verwaltungsbeirats für zwei oder drei Jahre an. Die Haftung des Beirates ist immer wieder ein Thema in den Eigentümerversammlungen. Generell haftet der Beirat für Fehler in seiner Tätigkeit.
Wie oft muss ein Verwaltungsbeirat gewählt werden?
So kann es sein, dass die Bestellung eines Verwaltungsbeirates auf Dauer ausgeschlossen oder auch zwingend vorgeschrieben ist. Oder in einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft müssen fünf oder mehr Beiratsmitglieder gewählt werden. Diese Vereinbarungen haben Vorrang vor der gesetzlichen Regelung.
Was darf ein Beirat entscheiden?
Der Beirat soll den Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan sowie die Rechnungslegung der Verwaltung prüfen, bevor ein entsprechender Beschluss in der Eigentümerversammlung erfolgt. Eigene Entscheidungen darf der Beirat auch in diesem Zusammenhang nicht treffen.
Wann wird ein Verwaltungsbeirat gewählt?
Wenn die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, einen Verwaltungsbeirat zu bestellen oder dieses in der Gemeinschaftsordnung vorgesehen ist, wird der Verwaltungsbeirat gewählt.