Fur wen gilt das neue Insolvenzrecht?

Für wen gilt das neue Insolvenzrecht?

In Kraft getreten ist die Reform allerdings rückwirkend, und zwar bereits für den 1. Okt. 2020. Das Gesetz gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmer*innen und zielt in einigen Teilen auf die Folgen der Corona-Pandemie.

Kann man den insolvenzberater wechseln?

Wechseln können Sie einen Treuhänder über das Amtsgericht, wenn Sie nachweisen, dass der Treuhänder seine Pflichten unvollständig erfüllt oder seine Stellung missbraucht. Das Amtsgericht kann den Verwalter dann austauschen oder auch entlassen.

Wann sind Insolvenzgründe vor?

Liegen Insolvenzgründe im Sinne der Insolvenzordnung vor, besteht nach 15a InsO bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit die Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrunds, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen.

Was ist die neue Obliegenheit im Insolvenzverfahren?

Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer neuen Obliegenheit. Die Obliegenheiten im Insolvenzverfahren sind Pflichten des Schuldners, bei deren Missachtung eine Versagung der Restschuldbefreiung auf Antrag des Gläubigers oder von Amts wegen durch das Insolvenzgericht erfolgen kann.

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Wie wird die Dauer der Insolvenz verkürzt?

Verkürzung der Insolvenz: Schuldenfreiheit nach drei Jahren Die wichtigste Änderung der Reform ist die generelle Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Ab dem 1. Oktober 2020 wird die Dauer des Insolvenzverfahrens nun endlich generell auf drei Jahre verkürzt.

Was ist bei der Anmeldung der Insolvenzforderungen zu beachten?

Bei der Anmeldung der Insolvenzforderungen ist Folgendes zu beachten: Die Forderungsanmeldung (Anschreiben, Forderungsanmeldungsformular sowie die beizufügenden Belege) sind in zweifacher Ausfertigung unmittelbar an das Büro des Insolvenzverwalters/Treuhänders zu senden.

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