Ist das Rauchen erlaubt?

Ist das Rauchen erlaubt?

Nur in speziell dafür vorgesehenen Räumen oder auf besonders gekennzeichneten Flächen außerhalb des Gebäudes ist das Rauchen erlaubt. Verlässt der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz, um zu rauchen, ist die dadurch verloren gegangene Arbeitszeit entsprechend nachzuarbeiten.

Ist das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten?

So ist beispielsweise im Rahmen von dem Nichtraucherschutz in vielen Ländern das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden verboten. Das Rauchen etwa am Arbeitsplatz wird zudem häufig eingeschränkt oder sogar verboten.

Welche Altersgruppe ist das Rauchen erlaubt?

Ab welchem Alter ist das Rauchen erlaubt? Gemäß Jugendschutz ist das Rauchen in Deutschland erst mit 18 Jahren erlaubt.

Ist Rauchen in privaten Bereichen untersagt?

Dabei ist kein Land bekannt, in dem Rauchen in privaten Bereichen untersagt wäre. Aber in einigen Staaten ist auch das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gern gesehen. Informieren Sie sich dazu vorab, bevor Sie in einem Land Urlaub machen, wie dort die Gegebenheiten sind.

Wer hat einen Anspruch auf einen Raucherraum oder ähnliches?

Einen Anspruch auf einen Raucherraum oder Ähnliches haben Mitarbeiter übrigens nicht. Das Gleiche gilt für Zigarettenpausen an sich. In beiden Fällen sind sie auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen. Vergütet werden Raucherpausen übrigens nicht – die Zeit, die für das Rauchen drauf geht, müssen Arbeitnehmer in der Regel nacharbeiten.

Hat der Arbeitgeber ein allgemeines Rauchverbot erlassen?

Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“ Demzufolge ist der Arbeitgeber zunächst einmal dazu verpflichtet, die Interessen der Nichtraucher über die der Raucher zu stellen.

Wie regelt der Arbeitgeber den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz?

Seit 2002 regelt § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. In Absatz 1 heißt es: Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.