Ist eine Abtreibung moralisch vertretbar?

Ist eine Abtreibung moralisch vertretbar?

Von einem konservativen Standpunkt aus wird dem menschlichen Embryo derselbe moralische Status und dasselbe unantastbare Recht auf Leben wie erwachsenen Menschen zugesprochen, sodass Abtreibungen generell moralisch unzulässig sind.

Warum darf man nicht für Abtreibung werben?

Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er ist in § 219a Strafgesetzbuch (StGB) normiert und zählt zu den Straftaten gegen das Leben.

Warum Paragraph 219a?

Wer ungewollt schwanger wird und sich informieren will, beim wem er Hilfe findet, hat es bisher oft schwer. Denn bislang dürfen Ärztinnen und Ärzte keine öffentlichen Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch bereitstellen – das regelt der Paragraf 219a.

Was ist das Werbeverbot?

Paragraf 219a Strafgesetzbuch regelt das sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche. Seit 2019 dürfen Praxen zwar darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen – weitere Informationen über das Wie sind aber noch immer verboten.

Wie kann eine Abtreibung durchgeführt werden?

Damit eine Abtreibung durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem wird unterschieden, ob die Abtreibung auf eigenen Wunsch erfolgt oder ob eine kriminologische oder medizinische Indikation besteht.

LESEN SIE AUCH:   Wie kann eine Kontaktdermatitis verursacht werden?

Ist eine Abtreibung eine leichte Entscheidung?

Die Entscheidung für eine Abtreibung ist keine leichte. Neben medizinischen Aspekten sind dabei auch persönliche, ethische und rechtliche Fragestellungen von Bedeutung.

Was ist eine schwangerschaftsabbruchregelung?

Die Beratungsregelung sieht vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch straffrei bliebt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Schwangere selbst muss die Abtreibung verlangen (nicht etwa der Vater der Frau oder der Kindsvater).

Was wollten Konservativen für die Abtreibung einschränken?

Die Konservativen wollten das Strafrecht höchstens im Rahmen eines eng gefassten „Indikationsmodells“ einschränken. Straffrei sollte eine Abtreibung nur sein, wenn nachweislich eine schwere gesundheitliche Gefährdung oder außergewöhnliche seelische Belastung der Schwangeren vorlag.