Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?

Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?

Generell besteht die beitragsfreie Familienversicherung bis zum 18. Lebensjahr. Bis zum 23. Lebensjahr können Kinder familienversichert sein, sofern sie nicht selbst arbeiten.

Wie viel muss man arbeiten um sozialversichert zu sein?

Dabei gilt: Wenn Sie insgesamt – mit allen Ihren Jobs – mehr als 450 Euro monatlich verdienen, werden Sie als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, und es fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

Wie kann die Aufenthaltserlaubnis für das Kind erteilt werden?

Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind kann dann von jedem Berliner Bürgeramt erteilt werden. Auf Antrag – Erteilung beim Landesamt für Einwanderung Nur ein Elternteil (bei gemeinsamen Sorgerecht) ist bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (siehe oben).

Wie gilt die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder und Jugendliche?

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Die beitragsfreie Mitversicherung in Verbindung mit der Mitgliedschaft eines Familienangehörigen gilt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter folgenden Bedingungen: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind

Wie verlängert sich die Altersgrenze für die Familienversicherung?

Die Altersgrenze für die Familienversicherung verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes (BFD), wenn sich das Studium direkt an das Abitur und den Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst anschließt. Für verheiratete Studierende gilt:

Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Bei einer Trennung der Eltern ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht die rechtliche Grundlage, die bei der Entscheidung, wo das Kind zukünftig leben soll, zum Tragen kommt. Das Gesetz sagt: Gegen den Willen der Eltern oder eines Elternteils kann ein Kind erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr für sich entscheiden, wo es leben möchte.