Warum brauchen die Römer eine Berufsarmee?
Kaiser Augustus (31 vor Christus bis 14 nach Christus) beschloss, dass das römische Reich ein stehendes Heer benötigte. Eine Armee, die berechenbar und stabil war. Und so schuf er eine Berufsarmee. Und Augustus teilte das Heer auch in Legionen, deren Soldaten römische Bürger waren.
Hatten die Römer eine Berufsarmee?
Die römischen Soldaten, man nennt sie Legionäre, waren Berufssoldaten. Sie hatten sich freiwillig verpflichtet und ihre Dienstzeit betrug im Regelfall 20 Jahre. Nach den Römern gab es stehende Berufsarmeen in Europa erst wieder ab dem 17. Jahrhundert.
Was waren die Soldaten der römischen Legion?
Die Soldaten der römischen Legion waren zu ihrer Zeit die am besten ausgebildete und schlagkräftigste Truppe. Durch ihre Schnelligkeit und Einsatzfähigkeit wurden sie der Grund für die Erfolge des Römischen Reiches. Nur durch sie gelang es dem Römischen Reich seine Macht aufzubauen und auch zu erhalten.
Wie lange dauerte der Aufbau der römischen Armee?
Nachdem der Aufbau der Römischen Armee fast 300 Jahre unverändert geblieben war, wurden während der Krisenjahre des 3. Jahrhunderts Reformen immer dringlicher. Nachdem es 244 und 260 n. Chr. zu schlimmen Niederlagen gegen die Goten und die Sassaniden gekommen war setzte Kaiser Gallienus weitreichende Reformen um.
Was war in der römischen Zeit wichtig für die Marine?
In der Spätzeit des Römischen Reiches war vor allem die Sicherung der Nordgrenze an Rhein und Donau eine wichtige Aufgabe der Marine. Nach 439, als die Vandalen die Seeherrschaft über das westliche Mittelmeer errangen, spiele die Flotte (zumindest in Westrom) keine Rolle mehr, zumal deren Unterhalt nicht mehr bezahlbar war.
Was war die zweite Säule der römischen Verteidigung?
Die zweite Säule der römischen Verteidigung waren die Auxilia. Sie rekurrierten sich primär aus Nichtrömern, die sich für 25 Jahre verpflichten mussten und deren Sold geringer war als das Einkommen der regulären Legionäre. Wer den Dienst überlebte, erhielt bei seiner ehrenvollen Entlassung neben einer Abfindung das römische Bürgerrecht.
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