Was bedeutet Anspruche stellen?

Was bedeutet Ansprüche stellen?

Bedeutungen: [1] berechtigte Forderung an etwas oder jemanden: Forderung, Erwartung. [2] Recht, etwas zu tun, zu erhalten, usw. [1] Forderung, Anforderung, Verlangen.

Was bedeutet materiell rechtlicher Anspruch?

Unter Anspruch im materiell-rechtlichen Sinne wird das Recht eines Einzelnen (subjektives Recht) verstanden, von einem anderen ein Tun, etwa die Zahlung eines Geldbetrags, die Abgabe einer Willenserklärung oder die Übergabe einer Sache, ein Dulden, wenn jemand beispielsweise die Nutzung einer Sache oder eines Rechts …

Was bedeutet etwas in Anspruch nehmen?

jemanden, etwas in Anspruch nehmen (1. jemanden beanspruchen, von etwas Gebrauch machen: er nahm ihn, seine Hilfe gern in Anspruch. 2. erfordern, beanspruchen: der Beruf nimmt sie ganz in Anspruch; das nimmt alle meine Kräfte in Anspruch.)

Was ergibt sich aus dem Anspruch im Einzelfall?

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Der Rechtssatz, aus dem sich der Anspruch im Einzelfall ergibt, ist für diesen Fall die Anspruchsgrundlage. Sie kann sowohl eine Gesetzesbestimmung als auch eine vertragliche Regelung sein. Der Anspruch verschafft dem Anspruchsinhaber nicht automatisch auch die Rechtsposition, auf die der Anspruch gerichtet ist.

Was ist Anspruch in der Rechtswissenschaft?

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen. Der Anspruch gehört wie die Persönlichkeits-, Sachen- und Gestaltungsrechte zu den subjektiven Rechten. Im Gegensatz zum objektiven Recht geben diese dem Einzelnen eine konkrete Rechtsmacht.

Was ist Anspruch im Sinne des Prozessrechts?

Zum Anspruch im Sinne des Prozessrechts, siehe Streitgegenstand. Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen. Der Anspruch gehört wie die Persönlichkeits-, Sachen- und Gestaltungsrechte zu den subjektiven Rechten.

Was sind die Synonyme zu Anspruch?

Synonyme zu Anspruch. Info. Anforderung, Anwartschaft, Forderung; (bildungssprachlich) Prätention. → Zur Übersicht der Synonyme zu An­spruch.