Was bedeutet das Grundrecht Schutz der Ehe und Familie?

Was bedeutet das Grundrecht Schutz der Ehe und Familie?

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Ist elternrecht ein Freiheitsrecht?

ist das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung und Pflege ihrer Kinder. Seinem Charakter nach liberal, schirmt es einen privaten Freiraum ihm gegenüber ab, und es erkennt der elterlichen Erziehung den Vorrang vor der staatlichen zu. Als Freiheitsrecht ermöglicht das E. Individualität der Erziehung.

Was spricht gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Ehe für alle?

Gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Ehe für alle spricht auch nicht, dass Art. 6 Grundgesetz Ehe und Familie „in einem Atemzug“ nennt. Die Ehe ist keine Vorstufe der Familie. „Wesensmerkmal“ der Ehe ist nicht die tatsächliche oder potenzielle Fortpflanzungsfähigkeit des Ehepaars.

Wie wird der Schutz von Ehe und Familie geregelt?

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Der Schutz von Ehe und Familie wird weltweit in den verschiedenen Rechtsordnungen geregelt. Die Regelungen finden sich in den Verfassungen und Gesetzen der jeweiligen Staaten sowie in internationalen Absprachen. In Art. 16, Abschnitt 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist festgelegt:

Wie können die Vertragsstaaten die Eheschließung sicherstellen?

(4) Die Vertragsstaaten werden durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Ehegatten gleiche Rechte und Pflichten bei der Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe haben. Für den nötigen Schutz der Kinder im Falle einer Auflösung der Ehe ist Sorge zu tragen.

Hat das Bundesverfassungsgericht die Ehe als Verbindung von Mann und Frau gedeutet?

Soweit das Bundesverfassungsgericht in einigen Entscheidungen die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau bezeichnet hat, hat es dies nicht im Kontext einer Ausgrenzung gleichgeschlechtlicher Paare getan. Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsbegriff der Ehe bislang nicht exklusiv als Verbindung von Mann und Frau gedeutet.