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Was gehört zur Geldwäschebekämpfung?
Thema GeldwäschebekämpfungPrävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Es gehört zur ordnungsgemäßen Geschäftspolitik aller verpflichteten Unternehmen im Finanzsektor, den Missbrauch des Finanzsystems durch Verschleierung und Verschiebung von Vermögenswerten illegaler Herkunft sowie Finanzierung von Terrorismus zu verhindern.
Was sind die gesetzlichen Regelungen für die Geldwäsche?
Im Zusammenhang mit der Geldwäsche bestehen jeweils eine Reihe von nationalen gesetzlichen Regelungen: Die Geldwäsche selbst ist ein Straftatbestand. Geldwäsche bedarf anderer Vortaten als Grundlage. Zur Umsetzung der KYC-Regeln ist eine Legitimationsprüfung vorgeschrieben.
Was ist eine Geldwäschemeldestelle?
Die Geldwäschemeldestelle ( A-FIU) ist beim Bundeskriminalamt eingerichtet (§ 4 Abs. 2 Z 1 BKA-G ). Sie nimmt Hinweise meldepflichtiger Berufsgruppen über Transaktionen oder Geschäftsfälle entgegen, bei denen der berechtigte Grund zur Annahme besteht, dass sie im Zusammenhang mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung stehen.
Wie schlägt sich der Kampf gegen Geldwäsche nieder?
Die hohe Priorität, die der Kampf gegen Geldwäsche hat, schlägt sich auch in organisatorischer und personeller Stärkung nieder: Im Bundesfinanzministerium wurden neue Arbeitseinheiten eingerichtet. Auch die BaFin hat ihr Personal aufgestockt und seine Organisationsstruktur besser auf die Geldwäschebekämpfung ausgerichtet.
Was ist das Geldwäschegesetz in Deutschland?
Das Geldwäschegesetz wird in unterschiedlichen Ländern auch immer ein wenig anders gehandhabt. In Deutschland sind Banken und Versicherungen dazu verpflichtet, dass sie eine Meldung machen, sobald der Verdacht einer Geldwäsche besteht. Das Bankgeheimnis, das solange gehütet wurde, ist mit dem Geldwäschegesetz endgültig gefallen.
Was soll mit dem Geldwäschegesetz bekämpft werden?
Mit dem Geldwäschegesetz sollen aber nicht nur Waffenhandel und Terrorismus bekämpft werden, sondern auch der Steuerhinterziehung soll ein Riegel vorgeschoben werden.
Was hat die Geldwäsche unter Strafe gestellt?
Die in § 261 StGB unter Strafe gestellte Geldwäsche hat einen unübersichtlichen Tatbestand, der sich in drei Tatbestandvarianten unterteilen lässt: Verschleierungstatbestand (vgl. § 261 Absatz 1 Alt. 1 und 2 StGB) Vereitelungs- und Gefährdungstatbestand (vgl. § 261 Absatz 1 Alt. 3 ff.
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