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Was heißt jemandem den Hof machen?
Die Redewendung besagt, dass sich jemand um die Gunst eines anderen bemüht. Die Wendung „Jemandem den Hof machen“ ist eine Übersetzung des französischen Ausspruchs „faire la cour à quelqu’un“.
Was bedeutet jemanden unterstellen?
Bedeutungen: [1] transitiv, etwas jemandem unterstellen: jemandem die Verfügungsgewalt geben über etwas (Aufgaben, Personen, Institutionen, Militärverbände) [2] transitiv, jemandem etwas unterstellen: jemandem etwas fälschlicherweise zuschreiben (vor allem eine Absicht, eine Meinung, eine Handlung)
Was bedeutet bekanntmachen?
bekannt machen · in Umlauf setzen · popularisieren · populär machen · propagieren · verbreiten ● unter die Leute bringen ugs. ausplaudern · herumerzählen · herumtragen · in Umlauf bringen · unter die Leute bringen · weitererzählen · weitergeben · weitersagen · weitertragen ● (… · nicht für sich behalten (können) ugs.
Warum sagt man den Hof machen?
„Jemandem den Hof machen“ stammt ursprünglich von dem Französischen „faire la cour à quelqu ‚un“ und bedeutete: Gegenüber dem Fürsten sein Amt als Hofmann verstehen. Dafür musste man sehr aufmerksam sein und den Herrscher umgarnen und hofieren.
Was macht die Gunst?
Unter Gunst versteht man das Wohlwollen, eine freundliche, gnädige Gesinnung einem anderen Menschen gegenüber. Ein Gunsterweis ist ein deutliches Anzeichen dafür, dass man für einen anderen Menschen nur etwas Gutes will. Zum Teil wird das Wort Gunst oder Begünstigung auch im Sinne von Bevorzugung gebraucht.
Was bedeutet jemanden unterordnen?
Bedeutungen: [1] reflexiv, über Menschen: sich (freiwillig) in eine Situation finden, in der jemand anderer übergeordnet ist. [2] wertfrei: in ein System einordnen, einsortieren. [3] etwas nur eine weniger wichtige Position einräumen.
Was für eine Unterstellung?
Unterstellung steht für: eine falsche, meist negative Behauptung über eine Sache oder Person: Üble Nachrede. Verleumdung.
Wie schreibt man bekannt machen?
bekannt machen, bekanntmachen jemanden mit jemandem bekannt machen/bekanntmachen (jemanden jemandem vorstellen: er machte mich mit seiner Frau bekannt; darf ich bekannt machen?)
Wie schreibt man bekannt zu machen?
be·kạnnt·ma·chen bekannt, machte bekannt, hat bekanntgemacht> VERB mit OBJ.