Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist das Entschließungsermessen?
- 2 Wo findet das Ermessen seine gesetzlichen Grenzen?
- 3 Was ist Ermessen Polizei?
- 4 Welche Arten des Ermessens gibt es?
- 5 Was ist Ermessensnichtgebrauch?
- 6 Welche Ermessensfehler kennen Sie?
- 7 Was soll die Behörde durch das Ermessen treffen?
- 8 Welche Bedeutung hat das Ermessen im Verwaltungsrecht?
Was ist das Entschließungsermessen?
Als „Entschließungsermessen“ wird das Recht einer Behörde bezeichnet, bei Vorliegen eines Tatbestands tätig werden zu können. Wenn einer Behörde ein Entschließungsermessen zusteht, so muss sie zunächst entscheiden, ob sie überhaupt tätig werden will.
Wo findet das Ermessen seine gesetzlichen Grenzen?
Rechtsbindungen des Ermessens Die Verwaltungsbehörden müssen stets Art. 1 Absatz 3 GG beachten, der sich letztlich auch in § 40 des VwVfG wiederfindet. Werden die Grenzen des Ermessens also nicht eingehalten, so liegt ein Ermessensfehler i.S.d. § 40 VwVfG vor, der gerichtlich angreifbar ist.
Was ist das Auswahlermessen?
Bei dem Auswahlermessen handelt es sich die Ermessensart, bei der es der Behörde obliegt, die rechtmäßige sowie sachgerechte und zweckmäßige Auswahl von verschiedenen möglichen Maßnahmen zu treffen. Das Auswahlermessen ist damit vom Entschließungsermessen zu unterscheiden.
Was ist Ermessen Polizei?
Die Polizei hat grundsätzlich ein Entschließungsermessen und ein Auswahlermessen. Sie entscheidet zum einen, „ob“ sie überhaupt tätig wird, zum anderen, „wie“ sie einschreitet, welchen Adressaten sie heranzieht und auf welche Mittel sie zurückgreift. Das Ermessen ist nicht unbegrenzt (vgl. § 40 LVwVfG).
Welche Arten des Ermessens gibt es?
Grundsätzlich ist zwischen zwei Arten des Ermessens zu unterscheiden:
- Auswahlermessen: Hier kann die Behörde zwischen einer Auswahl von gesetzlich zugelassenen Rechtsfolgen wählen.
- Entschließungsermessen: Hier kann die Behörde entscheiden, ob sie gesetzliche Rechtsfolgen durchsetzt oder nicht.
Was ist eine sachfremde Erwägung?
Ein „Ermessensmissbrauch“ beziehungsweise „Ermessensfehlgebrauch“ liegt vor, wenn die Behörde zwar Entscheidungen trifft, diesen aber gesetzeswidrige Erwägungen zugrunde liegen. Zweck- oder sachfremde Erwägung, welche beispielsweise der Fall ist, wenn die Behörde ihre Entscheidung aus persönlichen Gründen trifft.
Was ist Ermessensnichtgebrauch?
Ermessensausfall (auch als Ermessensnichtgebrauch oder Ermessensunterschreitung bezeichnet) liegt vor, wenn die Behörde das ihr zustehende Ermessen gar nicht ausübt, etwa weil sie nicht erkennt, dass ihr überhaupt ein Ermessen zusteht oder weil sie es absichtlich unterlässt.
Welche Ermessensfehler kennen Sie?
Folgende Ermessensfehler werden dabei unterschieden: Ermessensunterschreitung (Ermessensnichtgebrauch): Die Behörde übt ihr Ermessen (ganz oder teilweise) nicht aus. Ermessensfehlgebrauch (oder Ermessensmissbrauch): Die Entscheidung der Behörde beruht auf Gründen, die nicht vom Gesetzeszweck gedeckt sind.
Was ist das polizeiliche Ermessen gegen rechtswidrige Zustände?
Das (…) polizeiliche Ermessen zum Einschreiten gegen (…) rechtswidrige Zustände hat sich nach der leitenden Aufgabe der Polizei und der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zu richten. [En01] 1 Ermessen muss immer gesetzlich zugelassen sein.
Was soll die Behörde durch das Ermessen treffen?
Durch das Ermessen soll die Behörde eine für den Einzelfall gerechte Entscheidung treffen. Hierbei hat sie die konkreten Umstände und die gesetzliche Zwecksetzung im Wege einer angemessenen und sachgerechten Abwägung zu berücksichtigen. [Erbguth, § 14 Rn. 38] Unterschieden wird zwischen Entschließungs- und Auswahlermessen.
Welche Bedeutung hat das Ermessen im Verwaltungsrecht?
Das Ermessen hat im Verwaltungsrechtrecht große Bedeutung. Ermessen ist ein Aspekt auf der Rechtsfolgenseite einer Behörden-Entscheidung, es betrifft also die Frage, ob eine Behörde bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen eine bestimmte Entscheidung treffen muss oder kann.
Warum muss ein Polizeibeamter die Identität eines Tatverdächtigen feststellen?
Deshalb muss ein Polizeibeamter auch die Identität eines Tatverdächtigen feststellen, wenn ihm das möglich ist, denn nur dann kann gegen einen bekannten Tatverdächtigen das Strafverfahren eingeleitet werden. [Beispiel:]Ohne ersichtlichen Grund wurde ein Gast von einem anderen geschlagen und dabei erheblich verletzt.