Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Legalisierung?

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Legalisierung?

Durchgeführt wird die Legalisation durch einen Konsularbeamten des jeweiligen Staates, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll. Bei der Apostille hingegen bestätigt eine Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, deren Echtheit.

Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Überbeglaubigung?

Der Unterschied zwischen Apostillen und Legalisationen besteht lediglich in der Form der Beglaubigung. Folgende Urkunden können vom Präsidenten des Amtsgerichts Essen überbeglaubigt werden: Ausschließlich vom Amtsgericht Essen ausgestellten Gerichtsurkunden wie z.

Was ist die Befreiung von der Apostille und der Legalisation?

Befreiung von der Apostille und Legalisation. Es gibt bilaterale Abkommen zwischen einzelnen Staaten wie z.B. zwischen Deutschland und Österreich, oder zwischen Deutschland und der Schweiz, wonach bestimmte oder alle Urkunden von der Legalisation und der Apostille befreit sind.

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Wie wird die Apostille ausgestellt?

Es wird lediglich die Apostille von der zuständigen Behörde ausgestellt. Sie tritt nur bei den Staaten die das oben erwähnte Übereinkommen unterzeichnet haben an die Stelle der Legalisation. Ob für Ihr Dokument die Legalisation oder Apostille die erforderliche Beglaubigungsart ist, können Sie der Länderliste entnehmen.

Was geschieht mit dem Apostille-Verfahren?

Mit dem Apostille-Verfahren bzw. einer Legalisation einer Urkunde wird die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers und seine Befugnis zur Ausstellung bestätigt und damit ihr Beweiswert in diesem besonderen Verfahren festgestellt. Dies geschieht je nach Land entweder durch eine Apostille oder eine Legalisation.

Kann ich die Anschrift der zuständigen Apostille-Behörde mitteilen?

Die Anschrift der jeweils zuständigen Apostille-Behörde kann Ihnen üblicherweise die Stelle mitteilen, von der die Urkunde stammt. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Justizverwaltung oder die Standesamtsaufsicht des Bezirks, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.