Inhaltsverzeichnis
Was ist die Aufgabe der Bundesversammlung?
Die Bundesversammlung ist ein nichtständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen einzige Aufgabe in der Wahl des Bundespräsidenten besteht. Sie setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages und ebensovielen von den Volksvertretungen der deutschen Länder gewählten Wahlleuten.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in ihrer Arbeit von der Verwaltung unterstützt. Dabei decken sie ein breites Aufgabenspektrum ab: Die Verwaltung bereitet die Sitzungen des Bundestages, seiner Ausschüsse und parlamentarischen Gremien vor und unterstützt die politischen Beratungen. …
Wie ist die Macht des Bundespräsidenten eingeschränkt?
Seine Macht ist aber zugleich in den meisten Rechtsakten gemäß Artikel 67 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes eingeschränkt: Der Bundespräsident ist demzufolge auf einen Vorschlag der Bundesregierung oder der zuständigen Ministerin bzw. des zuständigen Ministers angewiesen.
Was ist die Stellung und die Befugnisse des Präsidenten?
Die Stellung und die Befugnisse des Präsidenten werden meist durch eine geschriebene Verfassung festgelegt. Sie ist eingebunden in ein System der Gewaltenteilung oder zumindest in ein System der strikten Machtkontrolle durch die Verfassung. Hier vereinigt der Präsident die Funktion des Staatsoberhaupts und die des Regierungschefs.
Was kann der US-Präsident beeinflussen?
Die meisten Entscheidungen der US-Gerichte kann der US-Präsident nicht direkt beeinflussen. Der amtierende Präsident verfügt allerdings über das Recht, verurteilte Menschen zu begnadigen, und zwar ohne die Zustimmung des Senats oder Repräsentantenhauses. Sich selbst kann der US-Präsident laut Verfassung übrigens nicht begnadigen.
Welche Befugnisse kann der US-Präsident besetzen?
Aber auch in der amerikanischen Verfassung werden dem Präsidenten zahlreiche Befugnisse im Bereich der Außenpolitik eingeräumt. Der US-Präsident kann alle politischen Positionen besetzen, die eine große Außenwirkung haben: Das sind unter anderem Botschafter*innen, Minister*innen und Konsuln.