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Was ist die Gesetzgebung in Deutschland?
Die „Gesetzgebung“ ist als die Schaffung von Rechtsnormen zu definieren. Als „Gesetzgebungskompetenz“ wird das Recht bezeichnet, Gesetze im formellen Sinne erlassen zu dürfen. Die Gesetzgebung in Deutschland obliegt Bund und Ländern.
Was ist Gesetzgebungskompetenz in Deutschland?
Als „Gesetzgebungskompetenz“ wird das Recht bezeichnet, Gesetze im formellen Sinne erlassen zu dürfen. Die Gesetzgebung in Deutschland obliegt Bund und Ländern. Während die Länder dabei grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz inne haben, liegt die Zuständigkeit beim Bund nur bei der ausschließenden Gesetzgebung.
Kann ein Gesetz erlassen werden?
Soll ein Gesetz erlassen werden, muss die Verfassung ein Gesetzgebungsorgan legitimieren und ihm die Kompetenz zur Gesetzgebung übertragen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland weist den im föderativen Staatsaufbau beteiligten Organen unterschiedliche Gesetzgebungshoheiten auf dem Gebiet der Steuern zu.
Wie obliegt die Gesetzgebung in Deutschland?
Die Gesetzgebung in Deutschland obliegt Bund und Ländern. Während die Länder dabei grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz inne haben, liegt die Zuständigkeit beim Bund nur bei der ausschließenden Gesetzgebung.
Wie ist die konkurrierende Gesetzgebung geregelt?
Die konkurrierende Gesetzgebung ist hingegen in Art. 72 GG geregelt. Die konkurrierende Gesetzgebung zeichnet sich demnach dadurch aus, dass den Ländern die Befugnis zur Gesetzgebung zukommt, soweit und solange der Bund von seiner Zuständigkeit zur Gesetzgebung nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.
Was ist das Recht zur Gesetzgebung für die Länder?
Artikel 70 GG sieht grundsätzlich das Recht zur Gesetzgebung für die Länder vor – soweit nicht dem Bund durch das Grundgesetz Gesetzgebungsbefugnisse verliehen werden. Es gibt aber einige Bereiche, in denen dem Bund die ausschließliche Gesetzgebung unterliegt. Geregelt ist dies in den Artikeln 71 und 73 GG.