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Was passiert mit meiner Personalakte nach Kündigung?
Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. Dies folgt aus der nachwirkenden arbeitgeberseitigen Schutz- und Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB iVm.
Wie komme ich an meine Personalakte?
Um Einsicht in die Personalakte zu bekommen, reicht bereits ein formloser Antrag ohne jegliche Begründung aus. Der Arbeitgeber hat dann 30 Tage Zeit, alle erhobenen und gespeicherten Daten (auch über den Inhalt der Mitarbeiterakte hinaus) zu sammeln und dem Angestellten zur Verfügung zu stellen.
Was kommt alles in die Personalakte?
„Zur Personalakte gehören alle Unterlagen, die die Beamtin oder den Beamten betreffen, soweit sie mit ihrem oder seinem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen (Personalaktendaten). Andere Unterlagen dürfen in die Personalakte nicht aufgenommen werden.
Ist der Arbeitgeber vor der Kündigung verpflichtet?
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber noch andere Stellen über die Kündigung informieren muss. Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören.
Wie lange dauert die Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Innerhalb dieser Phase geht die Kündigung durch den Arbeitnehmer sehr viel schneller durch. In der Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, ist es erlaubt, ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
Ist der Betriebsrat vor der Kündigung anzuhören?
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber noch andere Stellen über die Kündigung informieren muss. Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören.
Kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter fristlos kündigen?
Der Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter aber auch fristlos entlassen, was zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit sofortiger Wirkung führt. Da dies für den Arbeitnehmer einen besonders gravierenden Einschnitt bedeutet, kann der Arbeitgeber nur unter besonderen Umständen fristlos kündigen.