Was sind die kirchenrechtlichen Bestimmungen für eine Heirat?
Neben dem staatlichen Verbot gibt es hier auch kirchenrechtliche Bestimmungen, die die Annullierung einer solchen Ehe ermöglichen. Gesetzlich von einer Heirat ausgeschlossen sind Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel und Voll- oder Halbgeschwister.
Ist eine solche Heirat möglich?
Sie dürfen also auch ihre Adoptivgeschwister nicht heiraten. Eine solche Heirat ist aber möglich, wenn das Adoptionsverhältnis beendet wird. Kommt eine Ehe zustande, die eigentlich gegen ein Eheverbot verstoßen würde, so ist diese zunächst einmal wirksam.
Ist die Heirat zwischen Adoptivkindern verboten?
Ebenfalls verboten ist die Heirat zwischen Adoptivkindern oder deren Nachkommen einerseits mit ihren leiblichen Eltern oder den leiblichen Geschwistern anderseits. So dürfte zum Beispiel die leibliche Tochter von Popsängerin Madonna weder ihren Adoptivbruder noch ihren Halbbruder heiraten.
Ist die Ehe in der Schweiz verboten?
Um die Ehe in der Schweiz eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Im Weiteren dürfen sie nicht in einem engen Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Insbesondere ist die Eheschliessung zwischen zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern verboten.
Ist eine Heirat ausgeschlossen?
Gesetzlich von einer Heirat ausgeschlossen sind Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel und Voll- oder Halbgeschwister. Soll ein Verwandtschaftsverhältnis durch eine Annahme als Kind (Adoption) erlöschen, so gilt dieses Verbot dennoch weiterhin.
Ist eine Heirat eine Straftat?
Gesetzlich von einer Heirat ausgeschlossen sind Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel und Voll- oder Halbgeschwister. Soll ein Verwandtschaftsverhältnis durch eine Annahme als Kind (Adoption) erlöschen, so gilt dieses Verbot dennoch weiterhin. Sollte Ehebruch eine Straftat sein?Warum ist es keine?