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Was sind die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren?
Dazu gehören z. B. die persönliche Eignung oder deutsche Sprachkenntnisse. Für ausländische Hochschulabschlüsse in nicht reglementierten Berufen gibt es ein eigenes Verfahren: die Zeugnisbewertung. Was sind die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren?
Welche Berufe gelten für die automatische Anerkennung?
Die sogenannte automatische Anerkennung gilt für folgende Berufe, die im Anhang der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie aufgelistet sind: Arzt, Fachärztin, Zahnarzt, Fachzahnärztin, Tierarzt, Apothekerin, Pflegefachmann, Hebamme, Architekt. Auch der Europäische Berufsausweis vereinfacht das Anerkennungsverfahren für bestimmte Berufsqualifikationen
Was brauchen sie für die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation?
Dann brauchen Sie für die automatische Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation eine Konformitätsbescheinigung. Diese erhalten Sie bei der zuständigen Stelle in Ihrem Ausbildungsland oder in dem Land, wo Sie zuletzt gearbeitet haben. Notwendig für bestimmte reglementierte Berufe.
Wie erhalten sie einen Antrag auf Anerkennung?
Bei fast allen zuständigen Stellen erhalten Sie ein spezielles Formular für den Antrag auf Anerkennung. Sie müssen das Formular ausfüllen und an die zuständige Stelle schicken. Sie können auch ein formloses Schreiben in deutscher Sprache mit folgendem Inhalt verfassen: „Hiermit beantrage ich die Anerkennung meiner Berufsqualifikation als …“
Welche Berufe gelten für das Anerkennungsgesetz?
Das Anerkennungsgesetz gilt für mehr als 600 Berufe, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Dazu zählen nicht reglementierte Berufe wie die dualen Ausbildungsberufe und reglementierte Berufe wie z. B. Arzt, Apothekerin oder Krankenpfleger.
Wie kann ich einen Antrag auf Anerkennung stellen?
Wer einen Antrag auf Anerkennung stellen möchte, sollte sich vorher beraten lassen. Die Beratung bietet alle wichtigen Informationen zum Anerkennungsverfahren. Hier erfahren Antragstellende vorab, ob eine finanzielle Förderung möglich ist. Fachkräfte müssen die Anerkennung bei der zuständigen Stelle beantragen.