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Was tut die Bundesregierung für Pflegende und Pflegebedürftige?
Pflegekräfte in Altenheimen und Krankenhäusern, die besonders durch die Corona-Pandemie gefordert waren, haben eine Sonderzulage erhalten. Mit einer Akuthilfe unterstützt die Bundesregierung pflegende Angehörige dabei, Beruf, Familie und Pflege besser unter einen Hut zu bekommen.
Was ändert sich für altenpflegekräfte?
Eine zentrale Neuerung der Pflegereform ist die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tariflohn. Ab September 2022 bekommen nur noch die Pflegeanbieter Geld von den Pflegekassen, die für ihre Angestellten selbst einen Tarifvertrag geschlossen haben oder sich in der Bezahlung nach einem Tarif richten.
Wie verbessert sich die Bezahlung von Pflegekräften?
Die Bundesregierung verbessert die Bezahlung von Pflegekräften: Mit dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass flächendeckend nach Tarif bezahlt werden kann – und die Höhe der Vergütung sich unterscheidet, je nachdem ob Hilfskräfte oder examinierte Pflegekräfte im Einsatz sind.
Wie unterstützt die Bundesregierung die Pflegekräfte?
Die Bundesregierung setzt sich weiter dafür ein, die Arbeitssituation und Bezahlung der Pflegekräfte zu verbessern. Mit der reformierten Ausbildung will sie den Beruf wieder attraktiver machen. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung pflegende Angehörige.
Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse ab dem Pflegegrad 2?
Ab dem Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse monatlich Leistungen an das Pflegeheim. Die Leistungen sind gestaffelt: Wenn Sie den Pflegegrad 1 haben und sich entscheiden, in ein Pflegeheim zu ziehen, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro. In der Regel sind die Pflegekosten höher als die Leistungen der Pflegekasse.
Welche Pflegekosten bekommen sie in einem Pflegeheim?
Pflegegrad 5 = 2.005 Euro Wenn Sie den Pflegegrad 1 haben und sich entscheiden, in ein Pflegeheim zu ziehen, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro. Diese Pflegekosten zahlen Sie selbst In der Regel sind die Pflegekosten höher als die Leistungen der Pflegekasse.