Was umfasst das Erbe?

Dies ist zunächst sämtliches Eigentum des Erblassers, jedoch auch alle vertraglichen Ansprüche, die er zu Lebzeiten innehatte. Gleichzeitig mit den Vermögenswerten übernimmt der Erbe aber auch alle vertraglichen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten des Erblassers, die sogenannten Erblasserschulden.

Welche Art von Erbscheinen gibt es?

Wie unterscheiden sich die verschiedenen Arten von Erbscheinen?

  1. Alleinerbschein.
  2. Gemeinschaftlicher Erbschein.
  3. Teilerbschein.
  4. Europäisches Nachlasszeugnis.

Wer erbt wenn ledig?

Die Eltern und Geschwister des Erblassers kommen als gesetzliche Erben nur dann in Betracht, wenn keine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel) vorhanden sind. Hatte der ledige Erblasser keine Geschwister, dann erbt der zum Zeitpunkt des Erbfalls lebende Elternteil alleine.

Wer gilt als Abkömmling?

Abkömmlinge des Erblassers sind die Kinder und weiteren Nachkommen einer Person, also die Kinder (egal ob ehelich oder nichtehelich), Enkel, Urenkel und Ur-Urenkel. Daher schließt z.B. Sohn des Erblassers dessen Kinder (die Enkel des Erblassers) von der Erbfolge aus.

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Was steht in einem Teilerbschein?

in einem Testament vom Erblasser bestimmten Regelungen. Grundsätzlich ist jeder einzelne Miterbe dazu befugt, einen eigenen Erbschein zu beantragen, den sogenannten Teilerbschein. In diesem wird aufgeführt, wie hoch die (vorläufige) Erbquote des Antragstellers ist.

Wie gibt es verschiedene Arten von Erben?

So wie es verschiedene Arten von Erben gibt, gibt es auch verschiedene Arten von Erbscheinen. Die wichtigsten Arten sind hierbei der sogenannte Erbschein für den Alleinerben und bei mehreren Erben bzw. einer Erbgemeinschaft der Teilerbschein bzw. der gemeinschaftliche Erbschein.

Wie kann der Erbe das Erbe ausschlagen?

Der Erbe hat die Möglichkeit, das Erbe innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls auszuschlagen. Versäumt der Erbe diese Frist, gilt das Erbe als angenommen.

Wie hoch ist der Wert des Erbes?

Je höher der Wert des Erbes ist, desto teurer sind auch die Gebühren. Es muss in der Regel mit Kosten von mindestens 35,- Euro gerechnet werden, bei entsprechendem Umfang des Erbes können auch mehrere hundert Euro anfallen.

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Was beinhaltet der Erbschein?

In der Regel beinhaltet der Erbschein auch Angaben über die Abfolge der Vollstreckung des Testaments. Meist verlangen Banken, wenn es um den Nachlass einer verstorbenen Person geht, dass die Erben einen Erbschein vorlegen.